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Fokussierung bei Contact Tracing und beschränkter Einsatz von Antigen-Schnelltests
Die Contact Tracing Aktivitäten werden auf wesentliche Tätigkeiten fokussiert. Der Fokus liegt ab sofort bei der Orientierung von Personen mit positivem Befund sowie der Begleitung von Institutionen wie Schulen oder Alters- und Pflegeheimen.
Die vom Bund zur Verfügung gestellten Antigen-Schnelltest werden im Kanton Basel-Landschaft vorerst nicht flächendeckend eingesetzt.
Ein vollumfängliches Contact Tracing kann seit einigen Tagen nicht mehr gewährleistet werden, respektive ist dieses in Verzug bei der Kontaktaufnahme. Grund dafür sind die hohen Fallzahlen Deshalb wird der Fokus vorübergehend auf zwei Bereiche gelegt:
Zum einen ist es die rechtzeitige Information von Personen mit positivem Befund, welche sich in Isolation begeben müssen. Diese Personen erhalten alle notwendigen Informationen per E-Mail. Sie werden dahingehend instruiert, dass Sie ihre Kontaktpersonen informieren, damit sie sich in Quarantäne begeben können.
Ein weiterer Fokus wird auf das so genannte Ereignis-Management gelegt. Dieses wird für Abklärungen und allfällige Quarantäne-Anordnung bei Institutionen wie Schulen oder Alters- und Pflege-heimen (APH) aufrechterhalten.
Sobald sich die Fallzahlen wieder in einem bewältigbaren Rahmen bewegen, wird das Contact Tracing wieder im Sinne einer Containment-Strategie umgesetzt; d.h. alle Kontakte werden aktiv in Quarantäne begleitet.
Antigen-Schnelltest
Für die vom Bund zur Verfügung gestellten Antigen-Schnelltests sieht der Kanton zurzeit keinen flächendeckenden Einsatz in Arztpraxen und/oder Apotheken vor.
Der Einsatz dieser Tests wird für diagnostische Zwecke in der kantonalen Abklärungs- und Teststation angeboten. Ebenfalls sollen die Tests im Sinne von «Triagen» in Spitälern mit Notfallstation eingesetzt werden können und bei Abklärungen vor Eintritt in ein APH, wenn dieses bereits zur Durchführung der Standard-PCR-Tests geschult ist oder für Umgebungsabklärungen in APH oder Schulen. Alle Einsätze müssen vorab durch den Kantonsarzt freigegeben werden.
Die restlichen Tests werden vom Kanton für den Fall in Reserve gehalten, dass sich die Verfügbarkeit der PCR-Standardtests verschlechtern sollte. Weitere Einsatzbereiche bleiben vorbehalten.