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Gute Wasserqualität in den Baselbieter Schwimmbädern
Die Kontrolle des Badewassers in 18 Baselbieter Freibädern mit insgesamt 60 Wasserbecken ergab nur kleinere Probleme. In vier Freibädern (in einem Rutschbahnbecken und in drei Kinderplanschbecken) konnten wenig pathogene und fäkale Indikatorkeime nachgewiesen werden. Mit Massnahmen vor Ort konnten zu tiefe Chlorgehalte korrigiert werden.
Das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (ALV) führte diesen Sommer erneut, abgestützt auf die gesetzlichen Bestimmungen, Badewasserkontrollen in den Freibädern durch, um die Badegäste und das Personal vor möglichen gesundheitlichen Schäden zu schützen. Um die Badewasserqualität bei hohen Besucherzahlen und entsprechend hoher Belastung zu überprüfen, wurden alle Freibäder innerhalb von drei sonnigen und heissen Sommertagen aufgesucht. Aus jedem Becken wurden chemische und bakteriologische Proben entnommen und analysiert. Vor Ort wurden der Chlorgehalt und der pH-Wert überprüft.
Die Besucherzahlen waren aufgrund der extrem heissen Sonnentage Ende Juni sehr hoch und einige Bäder kamen an ihre Kapazitätsgrenzen. In den 60 untersuchten Becken wurden in 15 Becken erhöhte Harnstoffwerte gemessen. Harnstoff wird nicht nur durch Urin sondern vor allem auch durch Schweiss und Kosmetika eingetragen. Deshalb halten die Bademeister die Gäste zu vermehrtem Duschen an, bevor sie ins Wasser springen. In 13 Becken musste der Chlorgehalt beanstandet werden. Kleinere Unter- oder Überschreitungen der Chlorwerte konnten direkt vor Ort ausgeglichen werden.
In vier Freibädern (in einem Rutschbahnbecken und in drei Kinderplanschbecken) konnten Indikatorkeime, welche auf eine fäkale Verschmutzung hinweisen, und pathogene Keime nachgewiesen werden. Da aber die betroffenen Becken über einen ausreichenden Chlorgehalt verfügten, mussten keine weiteren Massnahmen getroffen werden.
Die amtliche Badewasserbeprobung beinhaltet auch die Überprüfung der Selbstkontrolle der Bademeister. Das Betriebstagebuch wird auf gründliche und schlüssige Einträge hin überprüft. Hier gab es keine grossen Anlässe zu Beanstandungen.
Die öffentlichen Schwimmbäder unterstehen der Verordnung über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern (TBDV) und der Kanton hat zur Aufgabe, Hygiene, Wasseraufbereitung und Wasserqualität zu kontrollieren. Zudem haben die verantwortlichen Betriebe selber die Pflicht zur Selbstkontrolle. So werden die Bäderbetreiber im Laufe dieses Sommers erneut Wasserproben entnehmen und auf die Wasserqualität untersuchen lassen.