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Positive Bilanz der Kontrolltätigkeit der Covid-19-Massnahmen
Die COVID-19-Massnahmen des Bundes und des Kantons Basel-Landschaft werden von verschiedenen kantonalen Stellen kontrolliert: je nach Themenbereich beispielsweise durch das Arbeitsinspektorat, das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, die Polizei Basel-Landschaft oder das kantonale Sportamt. Die kantonalen Behörden ziehen bisher eine positive Bilanz.
Das Kantonale Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA Baselland) und das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (ALV) haben bis Anfang November an 135 Kontrolltagen insgesamt 1'742 Covid-19-Kontrollen (Hygiene- und Schutzkonzeptkontrollen) durchgeführt und 120 Nachbesserungen angeordnet. Die kontrollierten Branchen durch KIGA/ALV sind:
- Gastrogewerbe (Cafés, Restaurants, Take-Aways, exkl. Bars, Clubs)
- Verkaufsgeschäfte (Detail-/Grosshandel, Supermärkte, Tankstellenshops, etc.)
- Betriebe mit personenbezogenen Dienstleistungen (Coiffeur-, Kosmetik-, Tattoosalons)
- Lebensmittelproduktion, -verarbeitung
- Apotheken/Drogerien
Kontrolliert wurden die Einhaltung der BAG-Hygieneregeln, die Beschilderung der BAG-Richtlinien, Umsetzung/Handhabung der Maskentragpflicht, Abstandsregelungen (inklusive Bodenmarkierungen), Trennscheiben, Erhebung der Kontaktdaten, Vorhandensein eines Schutzkonzepts und dessen Umsetzung.
Die Arbeitsmarktkontrolle für das Baugewerbe, AMKB hat bis Anfang November 813 Hygienekontrollen bei 466 Baustellen durchgeführt. Aus diesen resultierten 15 Meldungen an das KIGA (Arbeitsinspektorat) wegen Nichteinhaltung der BAG-Hygiene-Vorschriften. Gestützt auf diese 15 Meldungen der AMKB hat das KIGA Baselland (Arbeitsinspektorat) Nachkontrollen vorgenommen. 13 Baustellen waren bei der Nachkontrolle in Ordnung. Bei zwei Baustellen wurde zur Durchsetzung der Bestimmungen über den Gesundheitsschutz ein arbeitsgesetzliches Verwaltungsverfahren eingeleitet.
Bars und Clubs
Die Polizei Basel-Landschaft hat im Auftrag der Sicherheitsdirektion sämtliche Betriebe kontrolliert, die als Bars und Clubs angesehen werden können. Die total 47 Kontrollen fanden während den Monaten Juli bis Oktober statt und es wurden 6 Bemängelungen festgestellt. In einem Fall kam es wegen wiederholtem Verstoss zu einer Verzeigung.
Die Polizei Basel-Landschaft führt seit der Inkraftsetzung der Verordnungen auf kantonaler und Bundesebene täglich auf Meldung von Drittpersonen oder im Rahmen der Patrouillentätigkeiten Kontrollen durch. Bei Nichteinhaltung der Massnahmen erfolgt zuerst eine Abmahnung und bei wiederholter oder schwerwiegenden Missachtung der Massnahmen eine Verzeigung.
Bibliotheken und Museen
Durch die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) fanden seit dem Sommer unangemeldete Besuche in 19 Bibliotheken und sieben Museen statt. Weitere 14 Museen sind geschlossen, 7 nur auf Voranmeldung zugänglich, 11 Museen sind Klein- und Kleinstmuseen. Diese haben nur einmal pro Monat geöffnet und aufgrund ihrer Grösse auch nur sehr kleine Besucherzahlen. In diesen Einrichtungen haben bisher keine Kontrollen stattgefunden. Bei allen Besuchen konnte eine verantwortungsvolle Umsetzung der vom BAG geforderten Hygiene- und Schutzmassnahmen festgestellt werden. Es gab keine Beanstandungen.
Im Sportbereich nahm das Sportamt bisher 55 Kontrollen von Schutzkonzepten und deren Umsetzung vor. Vor Ort kontrolliert wurden 15 Sportvereine, 19 Fitnesscenter, 14 Freibäder und 7 Hallenbäder. Das Sportamt stellt fest, dass die Schutzmassnahmen generell gut umgesetzt werden. In 4 Fällen ordnete das Sportamt Nachbesserungen an, die umgehend erfolgten.