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Regierung beantragt für «Waldpflege im Klimawandel» beim Landrat insgesamt 4,4 Millionen Franken
Der Regierungsrat unterbreitet dem Landrat eine Landratsvorlage für «Waldpflege im Klimawandel» mit Beiträgen für die Jahre 2020 bis 2023 in der Höhe von insgesamt 4,425 Millionen Franken. Mit diesen Mitteln sollen Massnahmen finanziert werden, die ab Sommer 2020 schrittweise eingeführt und umgesetzt werden
Der Wald bietet wichtige grundlegende und öffentliche Leistungen, wie die Reinigung von Luft, die Filtrierung von Wasser, den Schutz vor Naturgefahren sowie einen Naturraum zur Erholung der Bevölkerung. Zudem sind Wälder Ökosysteme, die auch abseits von Naturschutzgebieten eine grosse Biodiversität beheimaten und Quellen verschiedenster Ressourcen sind. Die Folgen des extremen Wassermangels im Sommer 2018 wurden im Frühling 2019 sichtbar. Vor allem grosse, ältere Bäume sind abgestorben und haben Lücken im Wald hinterlassen.
Aus Sicherheitsgründen für die nachfolgenden Arbeiten im Wald sowie entlang von Strassen und Wegen mussten und müssen die betroffenen Bäume gefällt werden. Dort, wo die natürliche Wiederbewaldung durch die Konkurrenz aufkommender Krautvegetation (insbesondere der Brombeere) schwierig ist, wird die Jungwaldpflege aufwändiger und die Pflanzung neuer Bäume zur rascheren Lösung. Da diese ausserordentlichen Massnahmen zur Erreichung der übergeordneten, öffentlichen Ziele der Walderhaltung beitragen, sind sie mit öffentlichen Beiträgen mitzufinanzieren. Für die Wiederherstellung bisheriger Schäden wurden bereits 2019 zusätzliche 700'000 Franken benötigt. Im Frühsommer 2020 sind jedoch weitere Schäden zu erwarten, die mit Mehrkosten verbunden sind. Bäume haben zwar Mechanismen, um mit extremer Trockenheit umzugehen, doch bringen die Folgejahre zu wenig Niederschlag, um den Mangel zu kompensieren, erhöht sich ihr Mortalitätsrisiko. Diese verzögerte Mortalität wird 2020 und je nach Wetter auch 2021 noch sichtbar werden.
Mit den aus dieser Ausgabenbewilligung frei gegebenen Ressourcen, sollen die folgenden Massnahmen ab Sommer 2020 schrittweise eingeführt und umgesetzt werden:
- Sicherung der Naturverjüngung und Reduktion der Mortalitätsverluste: Vorzeitige Einleitung der Verjüngung, unter Berücksichtigung potentieller Samenbäume geeigneter Baumarten, Saaten von geeigneten Baumarten unter Schirm
- Ausscheidung und Pflege geeigneter Samenernte-/ Generhaltungsbestände und Biotopbäume
- Beiträge an Wildschutz- und Wildregulierungsmassnahmen, zur Minimierung der Entmischung (Verlust von Baumarten) durch Verbiss
- Beiträge an die Optimierung bodengebundener Erschliessung (weniger Strassen mit besserer Wirkung und Befahrbarkeit durch moderne Forstfahrzeuge sowie zur Waldbrandbekämpfung)
- Befristete Stilllegung von Flächen mit hohem Anteil an toten Bäumen zur Beobachtung sowie als mögliche kostengünstige Variante der Wiederbewaldung
Massnahmen mit Dienstleistungscharakter:
- Einrichten und Betrieb von Test- und Monitoringflächen
- Überarbeiten der pflanzensoziologischen Grundlagen
- Verstärken der Öffentlichkeitsarbeit insbesondere des waldpädagogischen Angebotes (Waldklimawochen)
«Waldpflege im Klimawandel» ist als Massnahme auch im «Statusbericht Klima; Handlungsfelder im Kanton Basel-Landschaft» vom 25. März 2020 aufgeführt. Der interdisziplinäre und verwaltungsübergreifende Statusbericht zeigt die Auswirkungen des Klimawandels auf, identifiziert die Handlungsfelder und stellt die möglichen kantonsspezifischen Anpassungsmassnahmen zusammen. Der Bericht ist Gegenstand der separaten Landratsvorlage 2020/190 vom 28.04.2020.