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Regierung überweist Berichterstattung der Arbeitsmarktkontrolle für das Baugewerbe 2017 an den Landrat
Der Regierungsrat hat die Berichterstattung der Kontrolltätigkeit der „Arbeitsmarktkontrolle für das Baugewerbe“ AMKB für das Jahr 2017 mit Antrag auf Kenntnisnahme an den Landrat überwiesen.
Der Regierungsrat hat festgestellt, dass die Berichterstattung thematisch vollständig ist und die quantitativen Kontrollziele gemäss Leistungsvereinbarung mit der AMKB erfüllt wurden. Ebenfalls hat die AMKB im Bereich Schwarzarbeitsbekämpfung die Vorgabe von mindestens 300 einzusetzenden Stellenprozenten erfüllt. Im eingereichten Geschäftsbericht der AMKB sind die Finanzströme nachvollziehbar dokumentiert. Die Kosten für den Kanton sind als angemessen zu betrachten. Begrüsst wird die Ankündigung der AMKB, Regelungen für die Bildung und Auflösung von Rückstellungen zu verabschieden und mit dem Jahresabschluss 2018 zu präsentieren.
Der Leistungsauftrag mit der AMKB umfasst die Jahre 2017 bis 2019. Gemäss Gesetz über die Bekämpfung der Schwarzarbeit GSA und Arbeitsmarktaufsichtsgesetz AMAG hat der Regierungsrat „über die Einhaltung der Leistungsvereinbarung und über die wirksame Verwendung der eingesetzten Mittel“ zu wachen und darüber dem Landrat jährlich Bericht zu erstatten.