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Regierungsrat will das kantonale Alkohol- und Tabakgesetz ergänzen
Der Regierungsrat schlägt vor, die Motion «Jugendschutz auf E-Zigis & Co. ausweiten» (Nr. 2018-783) von Landrätin Sara Fritz mit einer Erweiterung der Bestimmungen des kantonalen Alkohol- und Tabakgesetzes umzusetzen. Im heutigen Gesetzestext werden Tabakwaren reguliert, nicht jedoch neuere Produkte wie elektronische Zigaretten, andere nikotinhaltige Produkte oder Cannabisprodukte (<1 Prozent THC). Ziel der Vorlage ist die Ergänzung des kantonalen Alkohol- und Tabakgesetzes und somit die Schliessung dieser Lücke. Die Chancen stehen dabei gut, dass zusammen mit dem Kanton Basel-Stadt eine gleichlautende Regelung umgesetzt werden kann, der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt unterbreitet dem Grossen Rat eine analoge Anpassung des Gesundheitsgesetzes. Damit kann eine Gesetzeslücke geschlossen werden, ohne dass auf eine Regulierung auf Bundesebene gewartet werden muss.
Die Motion hat sinngemäss gefordert, dass die kantonalen Bestimmungen angepasst werden und E-Zigaretten, legales Cannabis und alle nikotinhaltigen Produkte herkömmlichen Tabakwaren gesetzlich gleichgesetzt werden. Der Landrat hatte die Motion im Februar 2019 überwiesen.