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Revidiertes Wildtier- und Jagdgesetz geht in Vernehmlassung
Der Regierungsrat gibt das revidierte Wildtier- und Jagdgesetz in die Vernehmlassung. Mit den neuen gesetzlichen Grundlagen soll den Herausforderungen und Anforderungen im Umgang mit Wildtieren künftig besser begegnet werden können.
Im Nachgang zur sistierten Totalrevision des basellandschaftlichen Jagdgesetzes von 2014 wurde das vorliegende Gesetz erarbeitet, beginnend mit der partizipativen Erarbeitung des Leitbilds „Wild beider Basel“. Die Erarbeitung erfolgte unter Einbezug der diversen Anspruchsgruppen. Seit 2018 wird die Revision im Rahmen eines VAGS-Projekts (Verfassungsauftrag Gemeindestärkung, VAGS) zusammen mit dem Verband der Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) durchgeführt.
Das zentrale Anliegen aus dem Leitbildprozess kann mit dem Gesetz realisiert werden. Der Umgang mit Wildtieren soll sich in Planung und Umsetzung an deren Bedürfnissen orientieren. Wildtierökologie und -biologie wird eine höhere Bedeutung zugemessen. Dabei stehen nebst den Schutz-, Förder- und Lebensraumbedürfnissen auch die nachhaltige jagdliche Nutzung der (jagdbaren) Wildtiere sowie die Organisation der Jagd im Mittelpunkt. Entsprechend lautet der Titel nun Wildtier- und Jagdgesetz. Die Jagd bleibt dabei ein wesentlicher Bestandteil des Wildtiermanagements.
Ebenfalls konnte mit dem Gesetz eine Konkretisierung der Zuständigkeiten (Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortung) sowie die entsprechende Verteilung der Ressourcen und damit weitestgehend auch die fiskalische Äquivalenz erreicht werden. Dabei wurde besonderer Wert darauf gelegt, die Erfüllung der Aufgaben wo immer möglich und sinnvoll subsidiär zu lösen. Eine verbesserte Zusammenarbeit der Akteure auf lokaler Ebene soll sichergestellt sein. Darüber hinaus nimmt der Kanton seine Aufgaben im Wildtiermanagement wahr und soll auch jene Aufgaben erfüllen, welche effizienter und wirksamer durch den Kanton geleistet werden können.
Die Vernehmlassung läuft ab 27. Juni 2019 und dauert bis am 25. Oktober 2019.