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15.01.2020
Totalrevision des Kinder- und Jugendzahnpflegegesetzes geht in Vernehmlassung
Der Regierungsrat hat eine Totalrevision des Kinder- und Jugendzahnpflegegesetzes (KJZG) in die Vernehmlassung gegeben.
Das Kinder- und Jugendzahnpflegegesetz (KJZG) wurde seit mehr als 20 Jahren nicht geändert. Oberstes Ziel der vorliegenden Gesetzesreform bleibt die Erhaltung und Förderung der Mundgesundheit der Kinder und Jugendlichen im Kanton Basel-Landschaft. Diese soll qualitativ hochstehend und nach den neusten Erkenntnissen der Zahnmedizin erfolgen.Gleichzeitig soll die Totalrevision dazu beitragen, die Effizienz administrativer Abläufe zu verbessern und die Kosten bei Kanton und Gemeinden zu reduzieren.
Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 30. April 2020.