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Überarbeitete Eigentümerstrategie für den Flughafen Basel-Mulhouse
Der Regierungsrat hat die überarbeitete Eigentümerstrategie für den Flughafen Basel-Mulhouse (EuroAirport, EAP) zu Handen des Landrats verabschiedet. Diese sieht neu insbesondere die Aufhebung aller geplanten Starts nach 23 Uhr vor.
Der Regierungsrat hatte im März 2018 die Eigentümerstrategie an den Landrat verabschiedet, diese aber nach der ablehnenden Kenntnisnahme des Fluglärmberichts 2016/17 zum EuroAirport durch den Landrat im September 2018 zur Überarbeitung wieder zurückgezogen. Seither haben sich der Regierungsrat wie auch die Vertreter des Kantons Basel-Landschaft im Verwaltungsrat für eine verstärkte Berücksichtigung der Anliegen der Bevölkerung innerhalb des vorgegebenen binationalen Governance-Rahmens eingesetzt.
Keine geplanten Starts nach 23 Uhr
Dank intensiver Hintergrundarbeit der beiden Verwaltungsratsvertreter des Kantons Basel-Landschaft konnte erreicht werden, dass der Verwaltungsrat des EAP die Prüfung einer Aufhebung aller geplanten Starts nach 23 Uhr beschloss, womit nach 23 Uhr nur noch Starts von verspäteten Flügen stattfinden würden. Im Jahr 2017 machten die geplanten Abflüge mehr als 90 Prozent der Starts zwischen 23 und 24 Uhr aus. Diese Massnahme zur Reduktion der nächtlichen Lärmbelastung wird zusammen mit weiteren Massnahmen (z. B. Verschärfung der Lärmvorgaben für Flugzeuge) angestrebt. Die Umsetzung ist anspruchsvoll und erfordert im Rahmen des diesbezüglich in Frankreich vorgeschriebenen Verfahrens eine umfassende Überprüfung unter anderem der betrieblichen und ökonomischen Konsequenzen. Der Zeitbedarf für die Umsetzung dürfte rund 24 Monate betragen.
Von einer Aufhebung der geplanten Starts ab 23 Uhr wären vor allem die Expressfrachtunternehmen betroffen. Welche betriebswirtschaftlichen Auswirkungen sich auf den EAP ergeben und welche volkswirtschaftlichen Implikationen für die Region resultieren, wird im Rahmen der noch durchzuführenden Überprüfung genauer abgeschätzt.
Zusammenspiel von Umweltverträglichkeit, Wohnqualität und Konkurrenzfähigkeit des EAP
Der Regierungsrat ist überzeugt, mit der überarbeiteten Eigentümerstrategie einen wichtigen Beitrag zu den übergeordneten Zielen zu leisten. Diese sehen vor, dass einerseits der Verkehr am EAP möglichst umweltverträglich abgewickelt und die Wohnqualität in den flughafennahen Gemeinden so wenig wie möglich beeinträchtigt werden sollen. Anderseits gilt es auch das Geschäftsmodell und damit die Konkurrenzfähigkeit des EAP als binationaler Landesflughafen und wichtiger regionaler Wertschöpfungsfaktor sicherzustellen.
> Eigentümerstrategie EAP
> Landratsvorlage
In seiner Eigentümerstrategie für den EuroAirport (EAP) legt der Regierungsrat die Erwartungen des Kantons Basel-Landschaft an den EAP sowie die langfristigen Stossrichtungen und Ziele der Regierung für ihren Umgang mit dem EAP fest. Gemäss Zusammenarbeits-Vereinbarung zwischen der Eidgenossenschaft und dem Kanton Basel-Stadt stehen dem Kanton Basel-Landschaft zur Wahrung seiner Interessen am Unternehmen EAP aktuell zwei Verwaltungsratssitze von insgesamt 16 Sitzen zu. Finanziell ist der Kanton Basel-Landschaft – im Gegensatz zum Kanton Basel-Stadt – nicht am EuroAirport beteiligt. Mit dem per 1. Januar 2018 in Kraft getretenen Gesetz über die Beteiligungen (Public Corporate Governance, PCGG) hat der Landrat neu die Aufgabe, die Eigentümerstrategien zur Kenntnis zu nehmen oder sie durch eine Zweidrittelmehrheit mit konkreten Anträgen an den Regierungsrat zurückzuweisen. Mit der Umsetzung des PCGG hat der Regierungsrat im August 2018 zudem beschlossen, den EAP als strategisch wichtige Beteiligung einzustufen. |