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Sozialhilfe und Schuldenberatung
gesetzliche Sozialhilfe
Die Sozialhilfe hilft Menschen, die sich in einer Notlage befinden. Gesetzliche Grundlage ist das Sozialhilfegesetz und für die materielle Unterstützung die geltenden kantonalen Richtlinien.
Der Sozialdienst Laufental klärt die Situation umfassend und professionell ab.
Ihre Anfrage wird vertrauensvoll, detailliert und unter Wahrung der Diskretion abgeklärt. Oft macht es Sinn, sich frühzeitig um die Lösung von Problemen zu kümmern. Zögern Sie nicht, die Hilfe der Sozialberatung und der Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen.
Ziel der Sozialhilfe ist die Sicherung der materiellen Existenz und die Förderung der wirtschaftlichen und persönlichen Selbständigkeit sowie die berufliche Integration.
Schuldenberatung
Die Fachstelle für Schuldenfragen Baselland begleitet Sie auf Ihrem Weg.
Die Fachstelle für Schuldenfragen Baselland berät Personen der Kantone Baselland und Solothurn (Bezirk Dorneck) bei Fragen rund um Budget und Schulden.
Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Kontakt
Fachstelle für Schuldenfragen Baselland
Zeughausplatz 15
4410 Liestal
Telefon 061 462 03 73
E-Mail info@schuldenberatung-bl.ch