Abstimmungen und Wahlen
Zur Ausübung des Stimm- und Wahlrechts ist das Schweizer Bürgerrecht erforderlich. Die Gemeindeverwaltung bereitet die Wahlen und Abstimmungen vor und sendet den Stimmberechtigten die Abstimmungs- resp. Wahlunterlagen spätestens drei Wochen vor dem Abstimmungstermin zu. Sollten Sie keine Unterlagen erhalten, melden Sie sich bitte bei den Einwohnerdiensten.
Bitte beachten Sie, dass bei der brieflichen Stimmabgabe der Stimmrechtsausweis eigenhändig unterschrieben werden muss. Wahl- / Abstimmungstermine 2025