Die Gemeinden unterstehen gemäss der Kantonsverfassung der Aufsicht des Regierungsrats. Dessen Aufsicht erstreckt sich folglich auch auf die Finanzen der Gemeinden. In Fragen der Rechnungslegung sowie der Haushaltspolitik berät der Fachbereich Gemeinden (Gemeindefinanzen) und führt den innerkantonalen Finanzausgleich durch.