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Abstimmungen / Wahlen
Termine
Termine | |
3. März 2024 (Abstimmungen und Gemeinderatswahlen) | Ergebnisse |
9. Juni 2024 (Abstimmungen und Wahlen Gemeindepräsident/in) | Ergebnisse |
22. September 2024 (Abstimmungen) | ausstehend |
24. November 2024 (Abstimmungen) | ausstehend |
Eidgenössische Abstimmungen und Wahlen
Auf Beschluss des Bundesrats werden am 22. September 2024 folgende zwei eidgenössischen Vorlagen zur Abstimmung gelangen:
1. Volksinitiative vom 8. September 2020 «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)»
2. Änderung vom 17. März 2023 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) (Reform der beruflichen Vorsorge)
Kantonale Abstimmungen und Wahlen
Am 22. September 2024 wird folgende kantonale Vorlage zur Abstimmung gelangen:
3. Teilrevision des Gesundheitsgesetzes vom 11. April 2024; Zulassung von Leistungserbringern zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (LRV 2023/636)
Kommunale Abstimmungen / Wahlen
Keine Vorlagen.
Weitere Informationen:
- Resultate der Gemeindewahlen
- Übersicht Abstimmungstermine im Kanton Basel-Landschaft
- Übersicht Abstimmungen im Kanton Basel-Landschaft
- Übersicht Wahlen im Kanton Basel-Landschaft
- Übersicht Politische Rechte im Kanton Basel-Landschaft (Referenden, Initiativen, Vernehmlassungen)
- Weitergehende Informationen zu Wahlen und Abstimmungen erhalten Sie jeweils unter www.easyvote.ch, www.vimentis.ch und www.ch.ch.
Stimmabgabe
Briefliche Stimmabgabe
- Wer brieflich stimmen will, füllt die Stimm- bzw. Wahlzettel persönlich aus.
- Verschliessen Sie den ausgefüllten Stimm- bzw. Wahlzettel im beiliegenden Umschlag. Wenn immer möglich sollte der Stimm- bzw. Wahlzettel nicht gefaltet werden.
- Der Stimmrechtsausweis (Einlagekarte) muss zur Gültigkeit die eigenständige Unterschrift der stimmberechtigen Person aufweisen.
- Legen Sie den separaten Umschlag in das Zustellcouvert.
- Stimmrechtsausweis (Einlagekarte) drehen und so im Zustellcouvert platziere, dass die Anschrift der Gemeindeverwaltung sichtbar ist.
- Das Zustellcouvert verschlossen in der Gemeindeverwaltung abgeben oder in deren Briefkasten einwerfen. Bei Aufgabe an einer Postestelle muss das Couvert (nicht die Stimmkarte!) oben rechts frankiert und rechtzeitig aufgegeben werden. Das Zustellcouvert darf nachträglich weder zurückgegeben noch verändert werden.
Die briefliche Stimmabgabe ist zulässig, sobald Sie im Besitz der Stimm- bzw. Wahlunterlagen sind.
Das Zustellcouvert muss bis zur Öffnung des Wahllokals am Abstimmungs- oder Wahlsonntag, in der Gemeindeverwaltung eintreffen. Verspätet eingegangene Stimm- und Wahlzettel sind ungültig.
Persönliche Stimmabgabe
Bei der persönlichen Stimmabgabe an der Urne muss der Stimmrechtsauweis (Einlagekarte) dem Wahlbüro abgegeben werden.
Zur persönlichen Stimmabgabe ist das Wahllokal in Hersberg (Gemeindehaus) wie folgt geöffnet: Sonntag von 10.00 bis 11.00 Uhr