- Nusshof
- Gemeindeverwaltung
- Feuerungskontrolle
Feuerungskontrolle
Seit dem 01.01.2024 ist das Reglement über die Feuerungskontrolle der Gemeinde Nusshof in Kraft. Kosten gemäss dem geltenden Gebührenkatalog.
Öl- und Gasfeuerungskontrollen:
- Armin Ricklin, Kaminfegermeister und Feuerungskontrolleur in Lausen, ist für die amtlichen Feuerungskontrollen in der Gemeinde Nusshof zuständig.
Gemäss den gesetzlichen Vorschriften müssen alle Oelfeuerungsanlagen im Laufe einer zweijährigen Kontrollperiode auf das Einhalten der Emissionsvorschriften hin überprüft werden. Werden die Grenzwerte nicht eingehalten, muss die Anlage einreguliert oder nötigenfalls saniert oder ersetzt werden. Die Gemeinde ist gemäss kantonaler Verordnung verpflichtet, die Feuerungskontrolle zu organisieren.
Sie haben folgende Möglichkeiten, die Kontrolle Ihrer Heizung durchführen zu lassen: - Durchführung der Messungen durch den amtlichen Feuerungskontrolleur der Gemeinde Nusshof, Herr Armin Ricklin, Lausen
- Durchführung der Messungen durch die von Ihnen beauftragte Servicefirma. Der Feuerungskontrolleur der Servicefirma, der die Messungen durchführt muss dabei die Anforderungen nach § 8 der kantonalen Verordnung über die Oel- und Gasfeuerungskontrolle der Gemeinden erfüllen. Zur Deckung des administrativen Aufwands wird eine Gebühr für Messungen durch Servicefirmen erhoben.
Vor Beginn der nächsten 2-jährigen Kontrollperiode werden Sie jeweils von der Gemeinde Nusshof angeschrieben und gebeten, die gewählte Variante mitzuteilen.
Holzfeuerungskontrolle:
Bei Einzelraumfeuerungen (wie Kachelöfen und Cheminées) wird eine visuelle Kontrolle gemäss Anhang 3 Ziff. 524 Abs. 6 der Luftreinhalteverordnung (LRV) durchgeführt.
Die Kontrolle gemäss Abs. 2 wird bei Einzelraumfeuerungen
a. in denen mehr als 1 Ster Holz pro Jahr verbrannt wird, alle zwei Jahre,
b. in denen weniger als 1 Ster Holz pro Jahr verbrannt wird, alle vier Jahre durchgeführt
Der Gemeinderat Nusshof hat die Holzfeuerungskontrolle an die Geschäftsstelle Feuerungskontrolle delegiert.