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Steuergericht
Abteilung Steuergericht
Die Abteilung Steuergericht ist als erstinstanzliches Gericht zuständig zur Beurteilung von Rekursen gegen Entscheide
- der kantonalen Steuerverwaltung in den Bereichen Staatssteuer, Grundstückgewinnsteuer, Handänderungssteuern, Erbschafts-und Schenkungssteuern, Quellensteuer, direkte Bundessteuer und Verrechnungssteuer
- der kantonalen Erlass- und Taxationskommission in den Bereichen Härtefälle bei Staatssteuern und Steuererlasse
- einer Gemeinde in den Bereichen Gemeindesteuern (Verzugszins) und Katasteranzeigen
- des Amtes für Militär und Bevölkerungsschutz im Bereich Wehrpflichtersatzabgaben
Das Verfahren vor dem Steuer- und Enteignungsgericht, Abteilung Steuergericht ist kostenpflichtig, wobei Kostenvorschüsse erhoben werden. Der Kostenvorschuss berechnet sich nach dem Streitwert der Sache.
Wichtiger Hinweis: Per E-Mail oder auf andere Weise ohne Originalunterschrift an die Abteilung Steuergericht übermittelte Eingaben wie Rekurse, Beschwerden, Vollmachten usw. gelten als nicht rechtsgültig eingereicht. Weitere Informationen entnehmen Sie den Hinweisen über den elektronischen Rechtsverkehr.