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Fusionsinitiative
Landrätliche Justiz- und Sicherheitskommission Basel-Landschaft bejaht die Fusionsinitiative knapp und legt gleichzeitig gemeinsam mit der grossrätlichen Regiokommission Basel-Stadt einen inhaltlich übereinstimmenden Gegenvorschlag vor
1. Knappe Annahme von Fusionsinitiative sowie von Gegenvorschlag durch die JSK BL und deutliche Bevorzugung des Gegenvorschlages bei der Stichfrage
a) Die landrätliche Justiz- und Sicherheitskommission Basel-Landschaft (JSK BL), welche die formulierte Volksinitiative für die Fusion der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft zu Handen ihres Parlamentes vorberaten hat, stimmt dem Volksbegehren knapp zu.
b) Aufgrund der kontroversen Diskussionen legt die JSK BL in entsprechender Koordination sowie konstruktiver freier Zusammenarbeit mit der Regiokommission Basel-Stadt (RK BS) gleichzeitig einen inhaltlich übereinstimmenden ausformulierten Gegenvorschlag vor, der in der JSK BL auch knapp angenommen worden ist. In diesem Gegenvorschlag sollen häufig geäusserte Kritikpunkte an der Initiative ausgemerzt werden. In der Stichfrage bei einer denkbaren Annahme beider Versionen (Initiative und Gegenvorschlag) votiert die landrätliche Kommission einstimmig bei einer Enthaltung für den Gegenvorschlag.
c) Die beiden Kommissionen haben heute ihre Berichte veröffentlicht.
2. Konkreter Inhalt und wesentliche Eckpunkte des Gegenvorschlages
a) Der Gegenvorschlag will eine dem Bevölkerungsproporz der beiden Kantone entsprechende Sitzverteilung im Verfassungsrat, was in diesem neu 100-köpfigen Gremium total 60 Sitze für die Vertreter und Vertreterinnen des Kantons Basel-Landschaft und 40 Sitze für die baselstädtische Delegation bedeutet. Es darf erwähnt werden, dass dieser obige neue Vorschlag zur Zusammensetzung des Verfassungsrates von Seiten der RK BS vorgelegt worden ist. Die Initiative postuliert einen 120-köpfigen und paritätisch zusammengesetzten Verfassungsrat. Dieses gleichmässige Zahlenverhältnis hat namentlich bei den Gegnern auf der Baselbieter Seite für Unmut und Zweifel an der Rechtmässigkeit dieses Zahlenschlüssels geführt.
b) Zugleich legt der ausformulierte Gegenvorschlag in abschliessender Weise fest, welche unumgänglichen Gesetze der Verfassungsrat in seiner Funktion als „Gesetzgeber der ersten Stunde“ erlassen darf. Die Initiative arbeitet in diesem Punkt mit einer exemplarischen Aufzählung. Diese unumgänglichen Gesetze legen fest, wie die politischen Rechte geregelt und das Parlament, die Regierung, die Verwaltung und die Gerichte organisiert sein sollen. Dies gilt als unabdingbare Voraussetzung, damit die Institutionen überhaupt ihre Arbeit aufnehmen können. Im Vergleich zum Vorschlag der Regierung fallen im Gegenvorschlag bei den unumgänglichen Gesetzen das Personalgesetz, das Steuergesetz und das Finanzhaushaltgesetz weg.
c) Es geht bei diesen unumgänglichen Gesetzen im konkreten um ein Gesetz über die politischen Rechte, ein Gesetz für die Geschäftsordnung des Parlamentes, ein Organisationsgesetz der Regierung und der Verwaltung sowie letztlich um ein Gerichtsorganisationsgesetz.
d) Schliesslich wurde auch festgelegt, dass, respektive unter welchen Bedingungen, diese unumgänglichen Gesetze dem Volk vorgelegt werden sollen – nämlich nach den Bestimmungen des neuen Kantons Basel. Die Initiative hatte sich zu dieser Frage nicht näher geäussert. Eine deutliche Mehrheit der JSK BL hat die Haltung vertreten, dass diese Gesetze grundsätzlich dem obligatorischen Referendum unterstellt werden sollen, damit der Endentscheid bei der Bevölkerung bleibt. Aufgrund der unterschiedlichen derzeitigen Referendumsregelungen in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft wird dem Verfassungsrat dieser Abstimmungsaspekt überlassen.
e) Die JSK BL hat verschiedene Anträge für eine Ergänzung des Gegenvorschlages diskutiert, schliesslich aber auf eine weitere Abänderung verzichtet. Dabei wurde namentlich die Frage diskutiert, ob der Verfassungsrat auch eine vertiefte Partnerschaft als Alternative zur Fusion prüfen soll. Ein entsprechender Antrag wurde aber abgelehnt, weil dies den Auftrag des Verfassungsrates und damit auch die Informationsgrundlage für den Entscheid der Stimmberechtigten an der Urne zusätzlich erschweren könnte. Die Partnerschaft, so der Tenor, müsse unabhängig von der Fusionsfrage und dem Abstimmungsergebnis gelebt und wo nötig vertieft werden, um optimale Lebens- und Standortbedingungen für Bevölkerung und Wirtschaft in dieser Region zu bieten.
f) Die JSK BL spricht sich zusammenfassend mit 7:6 Stimmen bei keiner Enthaltung für die Initiative und mit 7:6 Stimmen bei keiner Enthaltung für den ausformulierten Gegenvorschlag aus. In der Stichfrage entschied sich die JSK BL mit 12:0 Stimmen bei einer Enthaltung deutlich für den ausgearbeiteten Gegenvorschlag. Im Sinne einer Schlussfolgerung aus den Beratungen stellt sich eine knappe Mehrheit der JSK BL auf den Standpunkt, dass die Fusion der beiden Kantone durch einen kompetenten Verfassungsrat sorgfältig geprüft und die erzielten Ergebnisse für eine Endabstimmung in der Fusionsfrage dem Volk beider Kantone vorgelegt werden.
3. Grundsätzliche Unterstützung der vertieften Zusammenarbeit der beiden Kantone im Sinne der regierungsrätlichen Vorlage, Haltung sowie Einwände der Minderheit in der JSK BL und Anhörung einer 2er-Delegation des befürwortenden Komitees sowie von je einer Vertretung der beiden gegnerischen Vereinigungen
a) Die Kommissionsmehrheit zeigte sich dem Gedanken, auf den Fusionsprozess einzutreten, ohne aber bereits definitiv Ja zu einer Fusion sagen zu müssen, mehrheitlich positiv eingestellt. Die befürwortende Mehrheit setzt grosse Hoffnungen in den Prozess, der mit der Initiative angestossen wird und ist überzeugt, dass neue Impulse für Stadt und Land resultieren werden. Im gleichen Zuge sind die Ausführungen des Regierungsrates Basel-Landschaft in seiner Vorlage vom Januar 2014 als wichtiges Signal für eine gelebte vertiefte Zusammenarbeit gut aufgenommen worden.
b) Eine Minderheit in der JSK BL will den Kanton Basel-Landschaft eigenständig erhalten und die anstehenden Probleme, mit denen er sich konfrontiert sieht, selber lösen (Stichwort Wirtschaftsoffensive). Als Einwand wird unter anderem von den Fusionsgegnern ausgeführt, dass der möglicherweise anstehende langjährige Fusionsprozess zudem auf viele Jahre ja sogar Jahrzehnte eine erhebliche Planungsunsicherheit schaffen könnte. Im weiteren wird ausgeführt, dass dadurch nebst den hohen Kosten eines Fusionsprozesses erhebliche personelle Ressourcen der Mitarbeitenden im Kanton Baselland auf längere Zeit gebunden werden und für die laufenden Arbeiten sowie Tagesgeschäfte dem Kanton entgehen.
c) Die JSK BL hat sich zur umfassenden Entscheidfindung in der wichtigen Fusionsfrage je eine Vertretung der beiden gegnerischen Vereinigungen (Komitee Pro Baselbiet, v.d. Herrn NR Thomas de Courten, und Verein „Mir Baselbieter“, v.d. Herrn alt LR Simon Schweizer) sowie eine 2er-Delegation des befürwortenden Komitees „EinBasel“, v.d. Frau NR Elisabeth Schneider-Schneiter und Herrn alt LR sowie alt RR Peter Schmid) angehört. An dieser Anhörung durch die JSK BL hat zur verbesserten Koordination auch eine 2er-Delegation der grossrätlichen RK BS bestehend aus Herrn GR Emmanuel Ullmann als Präsidenten sowie Herrn GR Heinrich Ueberwasser als Vizepräsidenten teilgenommen.
4. Zeitlicher Ablauf für Behandlung im Landrat BL und vorgesehene zeitgleiche Volksabstimmungen Ende September 2014 in Basel-Stadt und Basel-Landschaft
a) Für die Behandlung des vorliegenden Geschäftes im Plenum des Landrates Basel-Landschaft sind gemäss Geschäftsordnung des Landrates zwei Lesungen notwendig, die voraussichtlich im Mai 2014 sowie im Juni 2014 durchgeführt werden können. Der Entscheid liegt jetzt bei den beiden involvierten Kantonsparlamenten. Die RK BS und die JSK BL haben aus ihrer Sicht die wesentlichen Entscheidungsgrundlagen für eine fundierte Gesamtbeurteilung in der Fusionsdiskussion erarbeitet. Es ist den Mitgliedern der JSK BL bewusst, dass es bei der zentralen Frage der Fusion mit dem Kanton Basel-Stadt um eine „Herzensangelegenheit“ geht, die mit vielen Emotionen verbunden ist und nicht nur vom Verstand gesteuert wird.
b) Für die landrätliche JSK BL sowie auch für die nachbarliche grossrätliche RK BS ist es für den weiteren zeitlichen Ablauf zur Behandlung der Fusionsinitiative wichtig, dass unter dem Vorbehalt einer fristgerechten Behandlung dieses Geschäftes in den jeweiligen Kantonsparlamenten in beiden Kantonen bis Ende September 2014 (28.9.) zeitgleich die entsprechenden Volksabstimmungen durchgeführt werden können.