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Hofgut Wildenstein: Landratsvorlage 2012/084, Neubau Freilaufstall
Medienmitteilung der Bau- und Planungskommission
Hofgut Wildenstein: Landratsvorlage 2012/084 , Neubau eines Freilaufstalls
Am 13. März 2012 hat der Regierungsrat die oben genannte Vorlage an den Landrat überwiesen. Der Neubau soll erstellt werden, damit auf dem Gebiet des Hofguts Wildenstein weiterhin biologische Landwirtschaft betrieben werden kann. Das Büro des Landrats hat dieses Geschäft zur Vorberatung an die Bau- und Planungskommission (BPK) weitergewiesen. Zum Inhalt der diesbezüglichen Beratungen sei auf den Kommissionsbericht verwiesen. Ergebnis der kommissionsinternen Diskussion ist die Empfehlung der BPK an den Landrat, den vom Regierungsrat beantragten Kredit für das Bauprojekt gutzuheissen.
Im Zusammenhang mit dem Entlastungspaket 12/15 (Vorlage 2011/296 ) ist allerdings vom Landrat im März 2012 u.a. beschlossen worden, dass nach Verschieben dieser Güter vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen – für den Fall, dass sie veräussert werden – die Schlösser Bottmingen und Wildenstein im Baurecht je in eine Stiftung o.ä. eingebracht werden müssen und dass das Hofgut Wildenstein abparzelliert und ebenfalls im Baurecht abgegeben werden solle. Mit diesen Bestimmungen wollte der Landrat sicherstellen, dass der Kanton zwar finanziell entlastet wird, die Öffentlichkeit aber weiterhin Zugang zu diesen Anlagen im heutigen Ausmass hat. Für das Schloss Wildenstein wie auch für das Hofgut Wildenstein haben sich mit der Basellandschaftlichen Kantonalbank (BLKB) bzw. der Christoph Merian Stiftung (CMS) zwei Partner finden lassen, die grösstes Interesse daran haben, diese Kulturgüter zugunsten des Baselbiets und seiner Bevölkerung zu erhalten. Für das Schloss Bottmingen zeichnet sich demgegenüber noch keine Lösung in irgendeiner Form ab.
Die Basellandschaftliche Kantonalbank (BLKB) ist bereit, einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt des Schlosses Wildenstein für die Bevölkerung zu leisten. Falls die notwendigen Voraussetzungen gegeben sind, wird sie anlässlich ihres 150-Jahre-Jubiläums einen namhaften Beitrag an eine zu gründende Stiftung leisten. Der Kanton Basel-Landschaft wird in diese Stiftung das Schloss Wildenstein als Stiftungsgut im Baurecht einbringen. Die Stiftung wird in Zukunft für den Betrieb und den Unterhalt des Schlosses verantwortlich sein.
Die CMS ihrerseits möchte gerne den Betrieb des Hofguts Wildensteins mit seiner unter Naturschutz stehenden Umgebung weiterführen und diesen also in Pacht an den heute dort wirkenden Landwirt abgeben. Nicht zuletzt ist sie auch bereit, den eingangs erwähnten Freilaufstall auf eigene Kosten – gemäss der vom Regierungsrat vorgeschlagenen Projektierung! – zu bauen und die Kosten sowohl für die Projektierung wie für die Realisierung zu übernehmen. Wegen der Bestimmungen des eidgenössischen bäuerlichen Bodenrechts ist die Vergabe an einen Pächter allerdings nur möglich, wenn die CMS auch Eigentümerin dieser Ländereien ist. Damit aber das Hofgut vom Kanton veräussert werden kann, muss der Landrat noch seinen Beschluss vom 8. März 2012 revidieren, da damals beschlossen worden ist, selbiges solle nur im Baurecht vergeben werden.
Gespräche zwischen allen beteiligten und interessierten Parteien haben am 14. Juni 2012 an einem von der Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD) organisierten Runden Tisch stattgefunden. Weiter hat die CMS versichert, dem Kanton Basel-Landschaft bei einem allfälligen, späteren Verkauf des Hofguts durch sie – nach dem gemäss bäuerlichem Bodenrecht prioritären Pächter – im jetzt abzuschliessenden Kaufvertrag ein Vorkaufsrecht einräumen zu wollen und dies im Grundbuch zu verbriefen. Dank diesen deutlichen und wohlwollenden Absichtserklärungen der beiden Interessenten ist sowohl am Runden Tisch wie auch in der BPK eine breite Zustimmung zu diesen Lösungsvorschlägen zum Ausdruck gekommen, die schliesslich helfen sollen, dem Kanton und seinen Bewohner/innen die erwähnten Güter zu erhalten und dennoch eine finanzielle Entlastung für ersteren herbeizuführen. In den Augen der meisten Beteiligten können so auf einen Verkauf der Schlösser verzichtet und das Hofgut und seine einmalige Umgebung auf ideale Weise geschützt werden.
Im Wissen um die Initiative , die am 24. Februar 2012 bei der Landeskanzlei des Kantons Basel-Landschaft eingereicht worden ist und die den dauerhaften Erhalt des Schlossguts Wildenstein und des Schlosses Bottmingen sowie die öffentliche Zugänglichkeit zu denselben verlangt, ist die BPK der Meinung, Landrat und Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft haben im Nachgang zum Entlastungspaket 12/15 und nach intensiven Verhandlungen mit allen Beteiligten eine Lösung gefunden, die den ursprünglichen Befürchtungen aus der Bevölkerung Rechnung trägt. Mit dem oben skizzierten Vorgehen soll verdeutlicht werden, dass die Anliegen der Bevölkerung, wie sie mit der Initiative zum Ausdruck gekommen sind, ernst genommen werden und dennoch gleichzeitig Lösungen möglich sind, die den Kanton als Gemeinwesen entlasten.
Die BPK befürwortet einstimmig die vom Regierungsrat ausgearbeitete Lösung und ist überzeugt, dass diese die Anliegen aller Beteiligten bestmöglich erfüllt.
Bau- und Planungskommission
Liestal, 21. August 2012