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11.04.2014
Landrat und Regierungsrat - gemeinsam für den Kanton
Auf Ersuchen des Regierungsrates hat die Präsidentin des Landrates die Ratskonferenz und den Regierungsrat am 10. April 2014 zu einer gemeinsamen Sitzung eingeladen. An dieser Sitzung hat der Regierungsrat bekräftigt, dass ihm die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Landrat und seinen Kommissionen ein wichtiges Anliegen sei. Diese unverzichtbare Vertrauensbasis sei in letzter Zeit wegen einzelner Indiskretionen im Zusammenhang mit der Arbeit landrätlicher Kommissionen ins Wanken geraten. Der Regierungsrat bedauerte diesen Umstand und wies - auch mit Blick auf das veränderte mediale Umfeld in der Region - auf die damit verbundenen Risiken für das reibungslose Funktionieren und die Glaubwürdigkeit der politischen Arbeit im Kanton hin.
Die Ratskonferenz ist sich der Wichtigkeit des Vertrauens zwischen Parlament und Regierung als Grundlage für die gesamte politische Arbeit sehr bewusst. Sie stimmt mit dem Regierungsrat überein, dass Indiskretionen hinsichtlich der Arbeit sowohl landrätlicher Kommissionen, als auch des Landrates selbst und der Regierung eine schädliche Wirkung entfalten. Die Konferenz anerkennt das Anliegen des Regierungsrates, solche Vorkommnisse möglichst zu unterbinden, was auch ihrem eigenen Interesse entspricht.
Die Ratskonferenz hebt die gemäss Landratsgesetz zur Verfügung stehenden Mittel zur Sanktionierung von Verstössen gegen landrätliche Pflichten, insbesondere von Verletzungen der Geheimhaltungspflicht, hervor. Sie wird die Kommissionspräsidien auf ihre Disziplinarbefugnisse in diesem Zusammenhang hinweisen, gleichzeitig aber darauf achten, dass die Vertraulicherklärung von Dokumenten mit Blick auf das Öffentlichkeitsprinzip zurückhaltend eingesetzt wird.
Die Regierung begrüsst die Bereitschaft der Ratskonferenz, der Frage der Sanktionierung der Verletzung parlamentarischer Pflichten erhöhte Beachtung zu schenken. Abschliessend bekräftigen die Vertreterinnen und Vertreter von Regierung und Parlament, für eine fruchtbare Kooperation im Dienste des Baselbiets einzustehen.
Die Ratskonferenz ist sich der Wichtigkeit des Vertrauens zwischen Parlament und Regierung als Grundlage für die gesamte politische Arbeit sehr bewusst. Sie stimmt mit dem Regierungsrat überein, dass Indiskretionen hinsichtlich der Arbeit sowohl landrätlicher Kommissionen, als auch des Landrates selbst und der Regierung eine schädliche Wirkung entfalten. Die Konferenz anerkennt das Anliegen des Regierungsrates, solche Vorkommnisse möglichst zu unterbinden, was auch ihrem eigenen Interesse entspricht.
Die Ratskonferenz hebt die gemäss Landratsgesetz zur Verfügung stehenden Mittel zur Sanktionierung von Verstössen gegen landrätliche Pflichten, insbesondere von Verletzungen der Geheimhaltungspflicht, hervor. Sie wird die Kommissionspräsidien auf ihre Disziplinarbefugnisse in diesem Zusammenhang hinweisen, gleichzeitig aber darauf achten, dass die Vertraulicherklärung von Dokumenten mit Blick auf das Öffentlichkeitsprinzip zurückhaltend eingesetzt wird.
Die Regierung begrüsst die Bereitschaft der Ratskonferenz, der Frage der Sanktionierung der Verletzung parlamentarischer Pflichten erhöhte Beachtung zu schenken. Abschliessend bekräftigen die Vertreterinnen und Vertreter von Regierung und Parlament, für eine fruchtbare Kooperation im Dienste des Baselbiets einzustehen.