- Basel-Landschaft
- Organisation
- Landrat / Parlament
- Medienmitteilungen
- Publikation der Vergütungen an die Mitglieder des Landrates
Publikation der Vergütungen an die Mitglieder des Landrates
Am Freitagmorgen, 4. April 2014, hat die Ratskonferenz des Landrates des Kantons Basel-Landschaft auf Einladung des Büros des Landrates eine ausserordentliche Sitzung abgehalten. An der Sitzung wurde die Frage der Offenlegung der Vergütungen der Mitglieder des Landrates besprochen.
Die a.o. Ratskonferenz hielt eingangs fest, dass für Auskünfte an Dritte über Vergütungen an Landratsmitglieder im Rahmen ihrer politischen Mandate gemäss Abklärung des Rechtsdiensts des Regierungsrats keine rechtliche Grundlage bestehe. Die Ratskonferenz bestätigte mithin die Auffassung des Büros, wonach es selbst nicht die Kompetenz habe, eine Weitergabe der entsprechenden Informationen anzuordnen. Die Konferenz folgte dem Büro vielmehr in der Ansicht, die Information über bezogene Vergütungen liege allein in der Befugnis jedes einzelnen Mitglieds des Landrates. Die Konferenz betonte, es gelten die Prinzipien der Freiwilligkeit und der Individualität.
Sodann begrüsste die Ratskonferenz im Interesse der Transparenz und der Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit der Informationen den Vorschlag des Büros, den Mitgliedern des Landrates auf Wunsch bei der - freiwilligen und individuellen - Publikation ihrer Vergütungen die Dienste der Landeskanzlei anzubieten. Gestützt darauf und nach Rücksprache mit den Landratsfraktionen werden die Fraktionspräsidien in einer kommenden Ratskonferenz einen breit abgestützten Beschluss zum weiteren Vorgehen fassen.
Keine Vergütungen für die Teilnahme an der Beerdigung Peter Zwicks
Verschiedentlich wurde in den vergangenen Tagen in der Presse darüber spekuliert, dass Mitglieder des Landrates Vergütungen für Ihre Anwesenheit an der Beerdigung des im März 2013 verstorbenen Regierungsrats Peter Zwick beansprucht hätten. Wie eine im Auftrag des Büros des Landrates durchgeführte Abklärung der Landeskanzlei ergeben hat, entbehren diese Spekulationen jeder Grundlage. Eine detaillierte Überprüfung der abgerechneten Spesenbelege hat ergeben, dass kein einziges Mitglied des Landrates sich den Zeitaufwand für die Beerdigung hat vergüten lassen.
Ratskonferenz des Landrates