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Basellandschaftliche Kantonalbank: Regierungsrat bereitet die interimistische Einsetzung eines externen Bankratspräsidiums vor
Der Regierungsrat hat entschieden, eine externe Person ad interim für voraussichtlich ein Jahr für das Präsidium des Bankrats der Basellandschaftlichen Kantonalbank (BLKB) einzusetzen. Gleichzeitig wurde der Prozess für die definitive Wahl des Bankratspräsidiums eingeleitet. Überdies erwartet der Regierungsrat bis Ende August 2025 in einem ersten Schritt den Bericht der gw&p ag Schweiz, der die Umstände der Wertberichtigung der BLKB-Beteiligung an der radicant holding ag beleuchtet. Der Einsetzung einer PUK oder der Aufarbeitung durch eine andere landrätliche Kommission steht der Regierungsrat offen gegenüber. Es liegt in der Kompetenz des Parlaments zu entscheiden, in welchen landrätlichen Gremien die politische Aufarbeitung der BLKB-Beteiligung an der radicant holding ag erfolgen soll.
Der ordentliche Ausschreibungsprozess für ein neues Bankratspräsidium ist in Vorbereitung. Die Wahl soll bis spätestens 1. Juli 2026 abgeschlossen sein. Bis dahin plant der Regierungsrat, eine unabhängige, externe Person als Bankratspräsidium ad interim zur Ergänzung und Unterstützung des Bankrats einzusetzen. Der Regierungsrat geht davon aus, dass bis Anfang September 2025 eine geeignete Person für die interimistische Leitung gewählt sein dürfte. Bis dann dürfte auch die notwendige Bewilligung durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA vorliegen. Das Bankratspräsidium ad interim hat die Aufgabe, eine neutrale Begleitung der eingeleiteten externen Untersuchung durch die gw&p ag Schweiz sicherzustellen sowie zusammen mit der Vizepräsidentin des Bankrats, Frau Nadia Tarolli, das Vertrauen der Politik und der Öffentlichkeit gegenüber der BLKB zu stärken.
Die vom Regierungsrat eingeleiteten Massnahmen stehen im Zusammenhang mit der von der BLKB am 3. Juli 2025 kommunizierten Wertberichtigung der BLKB-Beteiligung an der radicant holding ag. Die gw&p ag Schweiz wurde durch die BLKB beauftragt, die Umstände zu prüfen, die zur Wertberichtigung an der radicant-Beteiligung geführt haben. Die Berichtsperiode umfasst den Zeitraum vom 1. September 2024 bis 3. Juli 2025. Dabei sollen die Rolle und die Verantwortung des Bankrats sowie der Geschäftsleitung der BLKB beleuchtet werden. Ziel ist es, dass der Bericht bis Ende August 2025 vorliegt und als Grundlage für allfällige weitere Massnahmen dienen kann. Die FINMA wurde über die Begutachtung einerseits vorab informiert und wird regelmässig aufdatiert. Entsprechend werden die Ergebnisse des gw&p-Berichts primär der FINMA und dem Regierungsrat zur Verfügung gestellt. Als Eignervertreter wird der Regierungsrat die Ergebnisse und Empfehlungen des Berichts würdigen sowie bei Bedarf weitere Massnahmen einleiten. Die Finanzkommission des Landrats wird als Oberaufsichtsorgan über die Ergebnisse und Empfehlungen des gw&p-Berichts direkt informiert. Der Regierungsrat wird die Öffentlichkeit zeitnah über die Ergebnisse und allfällige weiteren Massnahmen orientieren.
Der Einsetzung einer Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) oder der Aufarbeitung durch eine andere landrätliche Kommission steht der Regierungsrat offen gegenüber. Es liegt in der Zuständigkeit des Landrats zu entscheiden, ob und wie die weitere bankenspezifische und politische Aufarbeitung durch eine PUK oder eine bereits bestehende landrätliche Oberaufsichtskommission (Finanzkommission, Geschäftsprüfungskommission) erfolgen soll.