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Beschlossene Vorlagen und Stellungnahmen des Regierungsrats
Kantonale Vernehmlassungen (Link)
Teilrevision des Gesundheitsgesetzes betreffend Abfrage von Daten beim Krebsregister zum Zweck der Qualitätssicherung von Krebsscreening-Programmen
Zur Sicherung der Programmqualität müssen die Krebs-Screening-Programme Daten zu sogenannten Intervall-Karzinomen beim Krebsregister beider Basel abfragen können. Die vorgeschlagene Teilrevision des Gesundheitsgesetzes soll die dafür notwenigen gesetzlichen Grundlagen schaffen. Sie wird bei politischen Parteien und interessierten Kreisen in eine dreimonatige Vernehmlassung geschickt.
Schriftliche Antworten
Schriftliche Antworten (Link)
Beantwortung der Interpellation 2025/46: «Risikoausweitung durch Fusion der BLKB-Tochter Radicant mit Numarics?»
Der Regierungsrat zeigt in seiner Antwort auf, wie gemäss dem Gesetz über die Public Corporate Governance die Steuerung und Kontrolle der Oberaufsicht und Aufsicht über die Basellandschaftliche Kantonalbank (BLKB) aufgebaut ist und welche weiteren Vorgaben seitens Bankengesetzgebung und Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA relevant sind. Darauf basierend ordnet er die Fragestellungen ein. Sämtliche strategischen Entscheidungen betreffend Tochtergesellschaften liegen im Kompetenz- und Verantwortungsbereich des Bankrats der BLKB. Der Regierungsrat erkennt in der Tätigkeit der BLKB keine Unvereinbarkeit mit der Eigentümerstrategie für die BLKB. Die BLKB hält per 31. Dezember 2024 61,3 Prozent an der radicant holding ag, unter welcher nach dem Zusammenschluss die Tochtergesellschaften radicant bank ag und Numarics AG angesiedelt sind. Der Beteiligungswert der BLKB an der radicant holding ag beläuft sich per 31. Dezember 2024 auf rund 113 Millionen Schweizer Franken.
Beantwortung der Interpellation 2025/22: «Freiheitsindex 2024 – Kanton Basel-Landschaft im Sinkflug»
Der Regierungsrat beantwortet diverse Fragen zur Positionierung des Kantons beim Freiheitsindex von Avenir Suisse. Aus Sicht des Regierungsrats sind einige Platzierungen des Kantons im Jahr 2024 unbefriedigend. Er sieht das Problem nicht in erster Linie in einer negativen Entwicklung über die letzten Jahre, sondern in einer strukturellen Schwäche des Kantons bei einigen Aspekten der Freiheit resp. der Standortattraktivität. Aus Optik Standortförderung betrifft das primär die Themenbereiche Steuern und Umverteilung sowie Staatsfinanzen. Der Regierungsrat verweist hierzu auf die konkreten Ziele und Massnahmen in der Langfristplanung und im Aufgaben- und Finanzplan.
Beantwortung der Interpellation 2025/53: «Baubewilligungen im Baselbiet: Weniger Gesuche, aber längere Wartezeiten»
Der Regierungsrat führt aus, dass die Bearbeitungszeit bei Baugesuchen von der Projektgrösse und deren Komplexität abhängt. Ausserdem sind viele weitere Faktoren sowohl auf Verwaltungs- als auch auf Ebene der Projektplanung zu berücksichtigen. Die Beschleunigungswirkung der Digitalisierung kann erst volle Wirkung zeigen, wenn die digitalen Verfahren durchgehend und obligatorisch angewendet werden. Die von Avenir Suisse veröffentlichten Zahlen zur Baubewilligungsdauer bei Wohnbauten lassen sich nicht objektiv überprüfen. Differenzierte statistische Erhebungen werden künftig verwaltungsintern erhoben.
Beantwortung der Interpellation 2025/99: «Geschwindigkeitsänderungen nach Strassensanierungen»
Der Regierungsrat erläutert, nach welchen Vorgaben sich Signalisationsänderungen nach Strassensanierungen richten, wie auf diese aufmerksam gemacht wird und wie sie kontrolliert werden.
Landratsvorlagen
Landratsvorlagen (Link)
Geschäfts- und Nachhaltigkeitsbericht 2024 der Basellandschaftlichen Kantonalbank (BLKB) sowie Monitoring gemäss Stossrichtung Eigentümerstrategie
Der Regierungsrat hat als Aufsichtsorgan den Geschäfts- und den Nachhaltigkeitsbericht der BLKB genehmigt und zur Kenntnisnahme an den Landrat weitergeleitet. Die BLKB weist für das Jahr 2024 einen Konzerngewinn von 166,4 Millionen Franken aus. Das entspricht einem Zuwachs von 9,11 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Ausschüttung konnte gegenüber Vorjahr erhöht werden. Dem Kanton Basel-Landschaft flossen dadurch im Jahr 2025 72,8 Millionen Franken zu. Die aktualisierte Eigentümerstrategie für die BLKB wurde im März 2025 vom Regierungsrat verabschiedet. Im Rahmen des jährlichen Monitorings der Eigentümerstrategie für die BLKB hat er entschieden, dass an der Stossrichtung festgehalten wird.
Bericht zum Postulat 2019/670: «Auswirkungen des Klimawandels auf die kantonalen Infrastrukturen»
Der Regierungsrat berichtet, dass die Einflüsse des Klimawandels auf die Strasseninfrastruktur untersucht und eine Risikoanalyse durchgeführt wurde. Es zeigte sich dabei, dass sich innerhalb der drei Klimaregionen (kalte, mittlere und heisse Region) die Einflüsse des Klimawandels in wesentlichen Qualitätseigenschaften des Strassenkörpers unterschiedlich bemerkbar machen.
Bericht zum Postulat 2022/13: «PV-Potenzial entlang von Verkehrswegen»
Der Regierungsrat berichtet, dass Sicherheitsrisiken, grosse Entfernungen zu Strom-Einspeisepunkten und ungünstige Projektstrukturen viele Objekte als potenzielle Standorte für Photovoltaik-Anlagen ausschliessen. Jede Kategorie von Infrastrukturbauten unterliegt eigenen Kriterien bezüglich Eignung und muss unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit einzeln geprüft werden.
Stellungnahmen an den Bund und weitere Konsultationen
Stellungnahmen an den Bund und weitere Konsultationen (Link)
Stellungnahme an den Bund: 21.498 n Pa.Iv. Roduit. Umsetzung des Berichts zur Evaluation der medizinischen Begutachtung in der IV
Die vorgeschlagene gesetzliche Regelung betrifft ganz wenige Einzelfälle und das neu empfohlene Einigungsverfahren wird die Verfahren bei der Invalidenversicherung (IV) in organisatorischer, administrativer, zeitlicher, rechtlicher und fachlicher Hinsicht zusätzlich verkomplizieren, ohne einen entsprechenden Vorteil zu generieren. Der Regierungsrat ist der Überzeugung, dass das bisherige Recht den versicherten Personen genügend Möglichkeiten zur Mitbestimmung der sachverständigen Personen bei monodisziplinären Gutachten ermöglicht und lehnt folglich die vorgeschlagene Gesetzesänderung ab.
Stellungnahme an den Bund: Genehmigung der multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Austausch von Global Anti-Base Erosion (GloBE)-Informationen
Der Bundesrat hat per 1. Januar 2024 die OECD-Mindestbesteuerung in der Schweiz mittels der schweizerischen Ergänzungssteuer eingeführt. Zu diesem Zeitpunkt war bekannt, dass die OECD-Mindestbesteuerung durch einen steuerlichen Informationsaustausch ergänzt wird. Grundlage hierfür bildet die «Multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Austausch von Global Anti-Base Erosion (GloBE)-Informationen». Sie regelt aus völkerrechtlicher Sicht die Einzelheiten des Informationsaustauschs von GloBE-Informationen zwischen den Partnerstaaten. In seiner Stellungnahme an den Bundesrat stimmt der Regierungsrat der multilateralen Vereinbarung grundsätzlich zu. In Bezug auf einzelne Bestimmungen schlägt er jedoch Präzisierungen vor.
Stellungnahme an den Bund: Bundesgesetz über das Entlastungspaket 2027
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft nimmt detailliert Stellung zum Entlastungspaket 2027 des Bundes. Grundsätzlich lehnt er Entlastungsmassnahmen sowohl mit als auch ohne Gesetzesänderungen ab, wenn ein Aufgabenbereich Teil des Projekts «Entflechtung 27» oder anderer laufender Projekte ist, Volksentscheide der laufenden und der letzten Legislaturperiode betroffen sind, in einem Bereich gemeinsam festgelegte Strategien und Ziele bestehen, die Kantone bei gemeinsam finanzierten Bereichen aufgrund der Vorgaben keinen Handlungsspielraum haben sowie Bereiche betroffen sind, bei denen bereits gesetzlich vorgesehene Wirksamkeitsüberprüfungen stattfinden.
Stellungnahme an den Bund: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2025
Das Landwirtschaftliche Verordnungspaket 2025 bezweckt verschiedene Verordnungsanpassungen im Bereich der Stärkung der pflanzlichen Produktion und die verstärkte Ausrichtung der Tierzuchtförderung auf die Nachhaltigkeit. Die Änderungen betreffen zehn Verordnungen des Bundesrats und zwei Verordnungen des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung. Der Regierungsrat unterstützt die wichtigsten Änderungen.
Stellungnahme an den Bund: Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (Kosten- und Qualitätsziele)
Die Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung betreffend Massnahmen zur Kostendämpfung und Vorgabe von Kosten- und Qualitätszielen soll mit einer Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung konkretisiert werden. Der Regierungsrat begrüsst die die Bestrebungen, die Kosten der Gesundheitsversorgung durch Vorgabe realistischer Ziele zu dämpfen, ohne die Versorgungsqualität zu gefährden, fordert jedoch eine möglichst schlanke und ressourcensparende Umsetzung. Er schliesst sich damit der Stellungnahme der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren an.
Stellungnahme an den Bund: Revision der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV)
Der Regierungsrat begrüsst die vorgeschlagenen Änderungen grundsätzlich, erachtet jedoch die Voraussetzungen für Ausnahmebewilligungen zur Biozid-Anwendung im Wald als zu wenig konkret und fordert eine klarere und verbindlichere Formulierung.
Stellungnahme an die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und - direktoren (KKJPD): Interkantonale Vereinbarung zum elektronischen Datenaustausch im Justizvollzug
Die vorliegende Vereinbarung zielt darauf ab, ein elektronisches Informationssystem zwecks Abruf von statistischen Daten, Zelleninformationen und Personendaten bzw. eine rechtliche Grundlage sowie eine Datenaustauschplattformim Justizvollzug zu schaffen. Der Regierungsrat befürwortet grundsätzlich die Vereinbarung, wie er der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren in seiner Stellungnahme mitteilt. Er empfiehlt jedoch, das Bedürfnis nach einer eigenständigen Aktenaustauschplattform noch einmal vertieft zu prüfen und zu begründen, um keine redundante Plattform zu «Justitia.Swiss» aufzubauen.