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Beschlossene Vorlagen und Stellungnahmen des Regierungsrats
Schriftliche Antworten
Schriftliche Antworten (Link)
Beantwortung der Interpellation 2025/73: «Transparenz und Rechenschaft der kantonalen Gelder an den FWS»
Der Regierungsrat hält fest, dass der Kanton kein Mitglied der Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz (FWS) ist. Weiter erläutert er, dass die Kantone für die Förderbeiträge an eine Wärmepumpe nur dann Globalbeiträge beim Bund geltend machen können, wenn ein Wärmepumpen-Systemmodul-Zertifikat vorliegt: ein von der Branche initiierter Qualitätsstandard. Für die Wärmepumpen-Systemmodul-Zertifizierung von Anlagen ist keine FWS-Mitgliedschaft erforderlich.
Beantwortung der Interpellation 2025/19: «Zwischenstand Ausgaben KASAK 4»
Der Regierungsrat erklärt, dass er seit 2021 drei Gesuche um Beiträge aus dem Kredit KASAK 4 (kantonales Sportanlagen-Konzept) beraten hat. Bis jetzt sind von der bewilligten Ausgabe von 19,2 Millionen Franken 467'639 Franken ausbezahlt und eine weitere Million Franken zugesichert worden. Der geschätzte finanzielle Bedarf aus dem Kredit KASAK 4 beträgt bis Ende 2028 6,1 Millionen Franken. Zum finanziellen Bedarf für ein KASAK 5 liegen noch keine Angaben vor.
Beantwortung der Interpellation 2024/625: «Berufsbildungsoffensive: Ausweitung von Förderbeiträgen auf Branchen ausserhalb des Pflegebereichs»
Zur Förderung der Berufsbildung im Allgemeinen ist bereits eine breite Palette an Massnahmen in Umsetzung. Der Regierungsrat verfolgt das Monitoring der Kooperationsgruppe Fachkräftebedarf und wird bei Bedarf bestehende Massnahmen verstärken.
Beantwortung der Interpellation 2024/626 «PH verbessern: Mehr Lehre statt Forschung»
Die Pädagogische Hochschule FHNW teilt ihre Mittel zwischen den Aufgabenbereichen Lehre (Aus- und Weiterbildung) und Forschung im Verhältnis 80 zu 15 Prozent zu. Mit den restlichen fünf Prozent werden Dienstleistungen erbracht. Somit fliesst bereits der grösste Teil der Mittel in die Lehre.
Beantwortung der Interpellation 2025/80: «Gynäkologische Gesundheitsversorgung von Frauen mit kognitiven und körperlichen Beeinträchtigungen»
Der Regierungsrat teilt die Einschätzung, dass der Zugang zu gynäkologischer Versorgung für Frauen mit kognitiven und körperlichen Beeinträchtigungen oft mit besonderen Herausforderungen verbunden ist. Er unterstützt die Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention mit der Einrichtung der Fachstelle Behindertenrechte per 1. Juli 2024. Der Regierungsrat stellt in seiner Interpellationsantwort keinen unmittelbaren Handlungsbedarf fest.
Stellungnahmen an den Bund und weitere Konsultationen
Stellungnahmen an den Bund und weitere Konsultationen (Link)
Vernehmlassung an den Bund: Förderung der Erwerbstätigkeit von Personen mit Schutzstatus S und Zulassungserleichterungen für in der Schweiz ausgebildete Drittstaatsangehörige
Mit den vorgesehenen Änderungen sollen Bestimmungen über die Erwerbstätigkeit von Drittstaatsangehörigen angepasst werden. Dazu soll unter anderem eine Meldepflicht bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung eingeführt, ein Anspruch auf Kantonswechsel für erwerbstätige Schutzbedürftige geschaffen, die Bewilligungspflicht für eine Erwerbstätigkeit für Personen mit Schutzstatus S in eine Meldepflicht umgewandelt und die Teilnahmepflicht an Massnahmen mit dem Ziel der beruflichen Ein- oder Wiedereingliederung auch auf schutzbedürftige Personen ausgeweitet werden. Der Regierungsrat befürwortet die vorgeschlagenen Änderungen grundsätzlich.