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Nachwahlen für die Friedensrichterinnen und Friedensrichter am 13. Februar 2022 in zwei Wahlkreisen
Am 13. Februar 2022 finden in zwei Wahlkreisen Nachwahlen für die Friedensrichterinnen und Friedensrichter für die Amtsperiode vom 1. April 2022 bis 31. März 2026 statt. Dies betrifft die Wahlkreise 5 und 8, in denen bei der Erneuerungswahl am 28. November 2021 lediglich je eine Kandidatur das absolute Mehr erreicht hat, weshalb es zu einer Nachwahl für den zweiten Sitz kommt.
Am 13. Februar 2022 finden folgende Nachwahlen statt:
Friedenrichterkreis 5
(Arlesheim und Münchenstein)
Friedenrichterkreis 8
(Blauen, Brislach, Burg im Leimental, Dittingen, Duggingen, Grellingen, Laufen, Liesberg, Nenzlingen, Roggenburg, Röschenz, Wahlen und Zwingen)
Bis am Montag, 6. Dezember 2021, 17.00 Uhr, konnten Kandidaturen eingereicht werden. Die Landeskanzlei hat die eingereichten Wahlvorschläge in Bezug auf die Formerfordernisse, die Wählbarkeit der Kandidierenden und die Gültigkeit der Unterschriften geprüft und für in Ordnung befunden. Die Stimmberechtigten erhalten zusammen mit den Wahlzetteln ein amtliches Informationsblatt mit den Namen der offiziellen Kandidatinnen und Kandidaten je Wahlkreis. Neben den gemeldeten Kandidaturen sind alle im Kanton Basel-Landschaft stimmberechtigten Personen wählbar.