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Periodische Neuwahl der Friedensrichterinnen und Friedensrichter am 30. November 2025
Der Regierungsrat setzt die periodische Neuwahl der Friedensrichterinnen und Friedensrichter auf den 30. November 2025 an. In jedem der 15 Friedensrichterkreise sind je zwei Mitglieder für eine Amtsperiode von vier Jahren (1. April 2026 bis 31. März 2030) zu wählen. Die Wahlvorschläge sind bei der Landeskanzlei bis Montag, 29. September 2025, 12 Uhr einzureichen.
Die periodische Neuwahl der Friedensrichterinnen und Friedensrichter wird vom Regierungsrat auf den 30. November 2025 angesetzt. In jedem der 15 Friedensrichterkreise sind zwei Mitglieder für eine Amtsperiode von vier Jahren (1. April 2026 bis 31. März 2030) zu wählen. Bei der Wahl der Friedensrichterinnen und Friedensrichter ist die stille Wahl zulässig. Demzufolge findet ein Urnengang nur statt, wenn mehr als zwei Kandidierende zur Wahl vorgeschlagen werden.
Entsprechend der Anzahl eingereichter Wahlvorschläge sind folgende Szenarien in den 15 Friedensrichterkreisen möglich:
- In jenen Friedensrichterkreisen, in welchen zwei Wahlvorschläge (d. h. gleichviele Wahlvorschläge wie zu besetzende Sitze) eingereicht werden, widerruft der Regierungsrat die Urnenwahl und erklärt die Vorgeschlagenen für gewählt.
- In jenen Friedensrichterkreisen, in welchen ein Wahlvorschlag (d. h. weniger Wahlvorschläge wie zu besetzende Sitze) eingereicht wird, widerruft der Regierungsrat die Urnenwahl und erklärt die vorgeschlagene Person für gewählt. Für die Wahl des zweiten Mitglieds findet eine Nachwahl am 8. März 2026 statt.
- In jenen Friedensrichterkreisen, in welchen mehr als zwei Wahlvorschläge eingegangen sind, findet die Urnenwahl am 30. November 2025 statt.
Die Formulare zur Einreichung eines Wahlvorschlags für die periodische Neuwahl einer Friedensrichterin oder eines Friedensrichters sind auf der Website des Kantons Basel-Landschaft abrufbar. Die Wahlvorschläge müssen bis Montag, 29. September 2025, 12.00 Uhr in Papierform auf der Landeskanzlei und elektronisch via E-Mail an wahlen-abstimmungen@bl.ch eingereicht werden.
Weitere Informationen: https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/besondere-behoerden/landeskanzlei/politische_rechte/wahlen/friedensrichter-innen