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Regierungsbulletin 18. Oktober 2022
Änderung der Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte betreffend Wahlen und Abstimmungen
Der Regierungsrat hat eine Änderung der Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte beschlossen. Damit bringt er die Bestimmungen mit der vom Landrat am 15. September 2022 beschlossenen Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte (SGS 120) in Übereinstimmung. Unter anderem erhalten neu alle Stimmberechtigten zur Wahrung des Stimmgeheimnisses bei der brieflichen Stimmabgabe ein zusätzliches Couvert für die Stimm- und Wahlzettel, welches anschliessend in das Antwort-Couvert gelegt wird. Die Änderung des Gesetzes wie auch der Verordnung werden am 1. Januar 2023 in Kraft treten, sofern die Referendumsfrist am 17. November 2022 ungenutzt abläuft und der Bund die Teilrevision des Gesetzes wie auch der Verordnung genehmigt.
Ersatzwahl Kommission Prämienverbilligung
Der Regierungsrat hat Urban Roth, akademischer Mitarbeiter der Finanzverwaltung, als Ersatzmitglied für die laufende Amtsperiode 2022–2026 in die Kommission Prämienverbilligung gewählt.
Genehmigung Gemeindebeschluss
Der Regierungsrat hat die von der Einwohnergemeindeversammlung Diepflingen am 8. Dezember 2021 beschlossenen Mutationen «Gewässerraum und Gefahrenzonen» zum Zonenplan Siedlung, zum Zonenplan Landschaft und zum Zonenreglement Siedlung genehmigt.
Einbürgerungsgesuche von ausländischen Staatsangehörigen
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat die Erteilung des Kantonsbürgerrechts an ausländische Staatsangehörige und die Festsetzung der kantonalen Gebühr. Insgesamt sollen 41 Personen in das Schweizer Bürgerrecht aufgenommen werden.
Bewilligte und abgelehnte Gesuche um Covid-19-Härtefallhilfen 2022 vom 18. Oktober 2022, Tranche 13
Von der Covid-19-Pandemie stark betroffene Unternehmen konnten bis am 30. September 2022 Gesuche zur Entschädigung ungedeckter Kosten einreichen. Die Gesuche konnten für den Dezember 2021 sowie wahlweise für das erste Quartal oder das erste Halbjahr 2022 gestellt werden.
In einer 13. Tranche wurden A-Fonds-perdu-Beiträge in der Höhe von 143'860 Franken bewilligt. 13 Gesuche wurden abgelehnt. Insgesamt wurden seit Anfang April A-Fonds-perdu-Beiträge in der Höhe von 1'765'784 Franken ausbezahlt.
Erlass von Miet-, Pacht- und Baurechtzinsen aufgrund Massnahmen im Zusammenhang mit Covid-19 in den Jahren 2020 und 2021
Aufgrund verschiedener Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie erlitten diverse Betriebe Umsatzeinbussen. Der Bereich Immobilien der Bau- und Umweltschutzdirektion wurde vom Regierungsrat beauftragt, mit betroffenen Mietparteien Stundungsvereinbarungen abzuschliessen. Mit den meisten Parteien konnte eine Lösung ohne finanzielle Unterstützung gefunden werden. Für drei Mietparteien wurde ein Teilerlass der Mietzinszahlungen (2020) in Höhe von gesamthaft CHF 7'190.00 beschlossen.