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Regierungsbulletin vom 24. Juni 2025
Gemeindebeschluss
Der Regierungsrat hat die von der Einwohnergemeindeversammlung Zwingen am 24. März 2022 beschlossenen Teilzonenvorschriften Siedlung «Ortskern», Mutationen «Parzellen Nrn. 285 und 852» sowie «Parzelle Nr. 1387» zum Zonenplan Siedlung, Mutationen «Parzelle Nr. 285» sowie «Schloss» zum Strassennetzplan und den Bau- und Strassenlinienplan «Judenacker» mit Ausnahmen und Änderungen genehmigt.
Ausnahmen
Von der Genehmigung ausgenommen und teilweise zur Überarbeitung zurückgewiesen werden (im Reglement rot gestrichen):
a. Die Bestimmung in § 4.7 TZRS: «Erstreckt sich ein Baubereich über die Parzellengrenze, gilt das Grenzbaurecht gemäss zulässigem Zonenprofil über den ganzen Baubereich als gegeben.»
b. Das Wort «verbindlich» in § 7 Absatz 1 TZRS.
c. Die Bestimmung im letzten Satz von § 7.1 Absatz 4 TZRS: «… und eine Höhe von 1.50 m ab Strassenniveau nicht überschreiten.»
d. Die Bestimmung im ersten Satz von § 7.4 Absatz 2 TZRS: «Im Hofstattbereich dürfen Einfriedigungen und Geländer eine Höhe von 1.80 m ab fertigem Niveau nicht überschreiten.»
Änderungen
Gestützt auf § 31 Absatz 5 RBG werden folgende, vom Gemeinderat beantragte geringfügige Änderungen genehmigt:
a. Anpassung der Schutzkategorie der Baute auf der Parzelle Nr. 1787 von «geschütztes Gebäude» auf «erhaltenswertes Gebäude» im Teilzonenplan Siedlung «Ortskern».
b. Anpassung der Lage und Ausdehnung des geschützten Vorgartens auf der Parzelle Nr. 751 an die bestehende Situation sowie das bestehende Geh- und Fahrrecht im Teilzonenplan Siedlung «Ortskern».
c. Ergänzung, dass bei Ersatzneubauten für Bauten mit Bedeutung für das Strassenbild das ursprüngliche Bauvolumen massgebend ist (§ 4.4 Absatz 3 TZRS).
100. Geburtstage
- Am Freitag, 15. August 2025, feiert Friedrich Christian Ferdinand Epple in Liestal seinen 100. Geburtstag. Der des. Landratspräsident Reto Tschudin, der designierte Regierungspräsident Dr. Anton Lauber und Regierungsrätin Kathrin Schweizer sowie Staatsweibelin Diana Boner werden dem Jubilar die Glückwünsche des Regierungsrats überbringen.
- Am Mittwoch, 27. August 2025, feiert Elisabeth Schaub in Sissach ihren 100. Geburtstag. Regierungsrätin Kathrin Schweizer und Staatsweibel Daniel Hofer werden der Jubilarin die Glückwünsche des Regierungsrats überbringen.
Genehmigung der Gemeindeabstimmung über die Aufnahme von Kantonsbürgerinnen und Kantonsbürgern
Der Regierungsrat hat die Gemeindeabstimmungen über die Aufnahme in das Gemeindebürgerrecht für elf Kantonsbürgerinnen und Kantonsbürgern genehmigt und die kantonale Gebühr festgelegt.
Erteilung des Kantonsbürgerrechts an Schweizer Bürgerinnen und Bürger
Der Regierungsrat hat die Erteilung des basellandschaftlichen Kantonsbürgerrechts für 16 Schweizer Bürgerinnen und Bürger beschlossen und die kantonale Gebühr festgelegt.
Ersatzwahl Kommission für die Deponieanlage Elbisgraben
Der Regierungsrat nimmt den Austritt von Franz Kaufmann per 30. Juni 2025 zur Kenntnis und dankt für die erbrachten Dienste und wählt Franz Thür als Mitglied in die Kommission für die Deponieanlage Elbisgraben.
Ersatzwahl Kommission für Denkmal- und Heimatschutz
Der Regierungsrat nimmt den Austritt von Brigitte Frei-Heitz und Gerrit Sell per 31. Mai 2025 zur Kenntnis, dankt für die erbrachten Dienste und wählt Sabine Sommerer und Cony Grünenfelder als Mitglied in die Kommission für Denkmal- und Heimatschutz.
Konzept Weiterentwicklung Zukunftsstrategie Gleichstellung
Der Regierungsrat hat das Konzept zur Weiterentwicklung der Zukunftsstrategie Gleichstellung beschlossen und beauftragt Gleichstellung BL mit dessen Umsetzung. Mit der Zusammenführung der «Fachstelle Gleichstellung für Frauen und Männer» und der neuen «Fachstelle Behindertenrechte» unter dem Dach von «Gleichstellung BL» wird eine Weiterentwicklung der Zukunftsstrategie Gleichstellung angestrebt. Neu sollen mit der Strategie sowohl die Gleichstellung der Geschlechter als auch die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen vorangetrieben werden.
Ordentliche Generalversammlung der ARA Rhein AG
Der Regierungsrat hat den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung 2024 der ARA Rhein AG zur Kenntnis genommen und einen Abgeordneten für die Generalversammlung vom 27. Juni 2025 bestimmt.
Kanton Basel-Landschaft und Stadt Liestal schliessen Vereinbarung zur weiteren Planung im Rheinstrassenquartier ab
Der Regierungsrat hat der Planungsvereinbarung «Masterplanung Rheinstrassenquartier» mit der Stadt Liestal zugestimmt. Auf Basis der Planungsvereinbarung wird das von der Stadt Liestal erarbeitete Leitbild «Rheinstrassenquartier» konkretisiert, zudem wird der Flächenbedarf der kantonalen Verwaltung im Detail überprüft. Ziel der nun initiierten gemeinsamen Planung ist, dass offene Fragen hinsichtlich der Gebietsentwicklung geklärt werden und eine gemeinsame Basis von Stadt und Kanton für die weitere Entwicklung des «Rheinstrassenquartiers» vorliegt. Über die Inhalte der Vereinbarung sowie über das Vorgehen wird in den nächsten Monaten in Abstimmung mit der Stadt Liestal informiert werden.
Revision der Ergänzungsleistungsverordnung
Gemäss Verfassungsauftrag dienen die Ergänzungsleistungen der Existenzsicherung. Als anerkannte Ausgabe zählt unter anderem eine Pauschale für persönliche Auslagen, die im Kanton Basel-Landschaft bisher 360 Franken pro Monat für alle Heimbewohnenden mit Ergänzungsleistungen betrug. Viele Heimbewohnende haben noch Vermögen, aus dem sie ihre persönlichen Sach- und Dienstleistungen selbst bezahlen könnten. Vor diesem Hintergrund ist es angezeigt, die persönlichen Auslagen nur noch den Heimbewohnenden zu gewähren, deren Vermögen weniger als 10'000 Franken beträgt und die Pauschale dafür auf 383 Franken pro Monat zu erhöhen. Somit ist gewährleistet, dass alle Heimbewohnenden ihre persönlichen Sach- und Dienstleistungen weiterhin bezahlen können. Ausserdem entspricht dies einer Anpassung unter Berücksichtigung der Teuerung analog der Regelung in der Sozialhilfe. Die entsprechende Verordnungsänderung tritt nach Prüfung durch den Bund per 1. Januar 2026 in Kraft.
Teilrevision des Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Zivilprozessordnung: Anpassung ans Bundesrecht und an die aktuelle Gerichtspraxis
Nachdem innert der verfassungsmässigen Frist kein Abstimmungsbegehren eingereicht worden ist, hat die Landeskanzlei den Landratsbeschluss vom 27. März 2025 betreffend Teilrevision des Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Zivilprozessordnung (EG ZPO): Anpassung ans Bundesrecht und an die aktuelle Gerichtspraxis (Vorlage 2024/733) als rechtskräftig erklärt. Der Regierungsrat hat die Inkraftsetzung der Gesetzesänderung per 1. August 2025 beschlossen.
Teilrevision der Verordnung über den Swisslos-Fonds
Mit der Teilrevision der Verordnung über den Swisslos-Fonds wird bei der Vergabe von Swisslos-Fondsgeldern an ausserkantonale Projekte künftig anstelle des Kriteriums «einer breiten Baselbieter Öffentlichkeit» auf den Bezug des Projekts zum Kanton Basel-Landschaft abgestellt. Neu kann die Eingabe eines Gesuchs nur noch digital via Online-Formular erfolgen, und für komplexe sowie umfangreiche Projekte wird in der Verordnung explizit eine Bearbeitungszeit von mehr als drei Monaten festgehalten.
Änderung der Verordnung über die schulische Laufbahn
Der Regierungsrat hat den Zugang zu den Brückenangeboten sowie den Übertritt aus den Brückenangeboten in ein reguläres Angebot der Sekundarstufe II teilweise neu geregelt bzw. präzisiert (Laufbahnverordnung; SGS 640.21). Die Anpassungen erfolgen basierend auf den Praxiserfahrungen seit 2020 sowie unter Einbezug aller Anspruchsgruppen und treten per 1. August 2025 in Kraft.
Änderung des Landratsgesetzes: Rechte und Pflichten der Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung gegenüber der parlamentarischen Oberaufsicht
Nachdem innert der verfassungsmässigen Frist kein Abstimmungsbegehren eingereicht worden ist, hat die Landeskanzlei den Landratsbeschluss vom 27. März 2025 betreffend Änderung des Landratsgesetzes (SGS 131): Rechte und Pflichten der Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung gegenüber der parlamentarischen Oberaufsicht (parlamentarische Initiative 2022/542) als rechtskräftig erklärt. Der Regierungsrat hat die Inkraftsetzung der Gesetzesänderung per 1. August 2025 beschlossen.
Änderung des KV-Vertrags
Für die Überführung des Zentrums für Brückenangebote vom Kaufmännischen Verband Baselland ins Berufsbildungszentrum Baselland wird der KV-Vertrag entsprechend angepasst. Die Änderung tritt per 1. Januar 2027 in Kraft.
Ausgabenbewilligung für den Ersatz der Trafostation auf der ARA Frenke 3
Der Regierungsrat hat die neue einmalige Ausgabe von 580'000 Franken für den Ersatz der Trafostation auf der ARA Frenke 3 bewilligt.
Ausweisungen aus dem Swisslos Fonds
Der Regierungsrat hat aus dem Swisslos-Fonds für verschiedene Projekte Mittel in Höhe von CHF 520'000 Franken bewilligt. Details unter Swisslos-Fonds.
Ausweisungen aus dem Swisslos Fonds
Der Regierungsrat hat aus dem Swisslos-Fonds für Projekte im Rahmen der wettbewerbsorientierten Förderung einen Herstellungsbeitrag für das Dokumentarfilmprojekt «Le Grand Boom» von Gabriel Tejedor in der Höhe von 64'000 Franken bewilligt.
Unterstützung durch den Swisslos-Fonds
Der Regierungsrat hat im Rahmen der ausländischen Entwicklungszusammenarbeit 2025 aus dem Swisslos-Fonds für verschiedene Projekte in den Jahren 2025 bis 2028 Mittel in der Höhe von insgesamt 1’380'000 Franken, davon 700'000 Franken für das laufende Jahr bewilligt.
Wahl der Ersten Staatsanwältinnen und der Leitenden Staatsanwälte / Staatsanwältinnen für die Amtsperiode vom 1. April 2026 bis 31. März 2030
Der Regierungsrat schlägt dem Landrat die Wiederwahl von Jacqueline Bannwarth und Patrizia Krug als Erste Staatsanwältinnen sowie von Janos Fabian als Leitender Staatsanwalt vor. Erstmalig zur Wahl als Leitende Staatsanwältin bzw. Leitende Staatsanwälte vorgeschlagen werden Ludovica Del Giudice, Pascal Pilet und Martin Böhm. Die bisherige Amtsinhaberin bzw. die bisherigen Amtsinhaber erreichen das Pensionsalter oder treten nicht mehr zur Wiederwahl an. Siehe Landratsvorlage: Neuste Landratsgeschäfte - Baselland.