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Regierungsbulletin vom 29. April 2025
Gemeindebeschlüsse
Der Regierungsrat hat folgende Gemeindebeschlüsse genehmigt:
- die totalrevidierte Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Ziefen vom 21. November 2024.
- die von der Einwohnergemeindeversammlung Bubendorf am 18. Juni 2024 beschlossene Mutation «Parzellen Nrn. 1385 und 2848» zum Waldbaulinienplan «Rainstrasse / Steingasse».
- die von der Einwohnergemeindeversammlung Hersberg am 10. Dezember 2024 beschlossene Mutation «Im Boden» zum Bau- und Strassenlinienplan «Bauzone» sowie zum Zonenplan Siedlung.
- die von der Einwohnergemeindeversammlung Zwingen am 19. September 2024 beschlossene Mutation «Simmelenmattweg und Leimertsgartenweg» zum Zonenplan Siedlung.
- die von der Einwohnergemeindeversammlung Waldenburg am 21. Juni 2021 beschlossene Mutation «Gewässerraum» zum Zonenplan Siedlung und zum Zonenplan Stadtkern sowie die Mutation «Naturgefahren» zu den Zonenvorschriften Siedlung und zu den Zonenvorschriften Stadtkern mit Ausnahmen und Änderungen.
Ausnahmen
Von der Genehmigung ausgenommen und zur Überarbeitung zurückgewiesen werden (im Plan rot gestrichen):
a. Vordere Frenke, südlicher Abschnitt: Die Gewässerraumfestlegung von 14,5 m Breite (ab Gewässerachse) im Bereich der Parzellen Nrn. 471, 675 und 472 (GB Walden-burg). Es gelten weiterhin die Übergangsbestimmungen der GSchV.
b. Wattelbach: die reduzierte Gewässerraumfestlegung (Umfahrung des Gebäudes, ab Gewässerachse) im Bereich der Parzelle Nr. 162 (GB Waldenburg). Es gelten weiter-hin die Übergangsbestimmungen der GSchV.
In den von den Ausnahmen dieses Beschlusses betroffenen Abschnitten gelten weiterhin die Übergangsbestimmungen der Gewässerschutzverordnung. Die Gemeinde wird angewiesen, in den betroffenen Abschnitten die Gewässerraumfestlegung zeitnah umzusetzen.
Änderungen
Gestützt auf § 31 Absatz 5 RBG wird folgende, vom Gemeinderat beantragte geringfügige Änderung genehmigt:
a. Beim Brestenbergbächli wird der Gewässerraum im Bereich der Parzelle Nr. 514 (GB Waldenburg) auf den Verlauf der Dole angepasst.
b. Im Bereich vom Schiltgrabenbächli wird im Siedlungsgebiet der Gewässerraum (Parzelle Nr. 339; GB Waldenburg) ergänzt. Für das Wilbächli sowie dem Weiher Wil innerhalb der Parzelle Nr. 340 (GB Waldenburg) gelten weiterhin die Übergangbestimmungen der GSchV. Die Gemeinde wird angewiesen, in den betroffenen Abschnitten die Gewässerraumfestlegung zeitnah umzusetzen.
c. Der Gewässerraumbreite wird entlang der Vorderen Frenke im südlichen Abschnitt mit 17 m Breite festgelegt.
d. Innerhalb des Ortskerns wird entlang vom Wattelbach auf die Umfahrung der Bauten mit dem Gewässerraum verzichtet.
Erneuerung der Konzession für das Grundwasserpumpwerk «Im Tal»
Der Regierungsrat hat der Einwohnergemeinde Buus die Konzession erteilt, das bestehende Grundwasserpumpwerk «Im Tal» für weitere 40 Jahre zur Trinkwassergewinnung zu betreiben.
Einbürgerungsgesuche von ausländischen Staatsangehörigen
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat die Erteilung des Kantonsbürgerrechts an ausländische Staatsangehörige und die Festsetzung der kantonalen Gebühr. Insgesamt sollen 22 Personen in das Schweizer Bürgerrecht aufgenommen werden.
Durchführung des Numerus Clausus an der Medizinischen Fakultät der Universität Basel
Die Anmeldungen für Humanmedizin, Zahnmedizin sowie Sport, Bewegung und Gesundheit überschreiten die Kapazitäten für das Studienjahr 2025/26 um 304 resp. 191 und 71 Prozent. Zum Erhalt der Studienqualität an der Universität Basel genehmigt der Regierungsrat deshalb die Beschränkung der Studierendenzahlen mittels eines Eignungstests.
Staatsbeitrag für die Jahre 2025 bis 2028 an den Verein «Gemeinsame Opferhilfe beider Basel»
Der Regierungsrat hat für den Verein «Gemeinsame Opferhilfe beider Basel» für die Jahre 2025 bis 2028 eine Abgeltung in der Höhe von insgesamt 5,9 Millionen Franken bewilligt. Das Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten schreibt vor, dass die Kantone Beratungsstellen für Opfer von Gewalttaten vorzusehen haben. Die Opferhilfe beider Basel leistet seit Jahren fachlich anerkannte Arbeit.
Notgrabungen 2025–2026 im strategischen Entwicklungsgebiet «Salina Raurica»
Damit die zahlreichen kantonalen, kommunalen und privaten Projekte im Siedlungsplan «Augst-West» und im Augster Oberdorf plangemäss abgeschlossen werden können, sind Notgrabungen notwendig. Der Regierungsrat hat dafür eine Ausgabe in der Höhe von insgesamt 2,3 Millionen Franken in den Jahren 2025–2026 bewilligt.
Beantwortung Vernehmlassung zum Reformpaket II der Schweizer Salinen AG
Der Regierungsrat nimmt Kenntnis von den Arbeiten und den Ergebnissen zum Reformpaket II der Schweizer Salinen AG. Er beschliesst die Vernehmlassungsantworten zum Fragebogen an das Präsidium des Konkordatsrats der Schweizer Salinen AG. Die zur Vernehmlassung vorgelegten Ergebnisse sind bereits im Vorfeld unter Mitwirkung des Kantons Basel-Landschaft entstanden und inhaltlich mitgetragen worden.
Zinsanpassung für verbürgte Bankkredite im Rahmen der Härtefallmassnahmen für Unternehmen im Zusammenhang mit Covid-19
Der Regierungsrat hat gemäss § 6 Abs. 2 lit. e der Härtefallverordnung BL (SGS 505.11) die Zinsen überprüft und gleicht diese den Zinssätzen des Bundes bei den Covid-19-Überbrückungskrediten an. Der Regierungsrat senkt die Zinssätze für den verbürgten Teil der Bankkredite per 1. Juli 2025 auf:
- 0,25 Prozent für Covid-19-Kredite bis 500'000 Franken (bisher 1,5 Prozent)
- 0,75 Prozent für Covid-19-Kredite über 500'000 Franken (bisher 2,0 Prozent)
Da die Banken Kreditgeberinnen sind und der Kanton nur für die Kredite bürgt, erfolgen die Zinszahlungen gemäss den einzelnen Verträgen zugunsten der Kreditinstitute.