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01.12.2023
Vernehmlassung zur Einführung des Doppelproporzes im Kanton Basel-Landschaft
Mit der geplanten Wahlreform soll im Kanton Basel-Landschaft für die Gesamterneuerungswahl 2027 des Landrats der Doppelproporz eingeführt werden. Der Regierungsrat gibt die Vorlage zur Revision des Gesetzes über die politischen Rechte bei den politischen Parteien und den Gemeinden bis am 4. März 2024 in die Vernehmlassung.
Grundlage für die vorliegende Gesetzesreform bildet die Vorlage der Geschäftsleitung des Landrats für die Überprüfung und Optimierung des kantonalen Wahlrechts. Im Auftrag des Landrats untersuchte die Geschäftsleitung des Landrats Alternativen zum heutigen Wahlsystem, um eine bessere proportionale Abbildung der Parteistärken im Landrat zu ermöglichen, jedoch ohne den lokalen/regionalen Bezug aufzugeben. Mit Unterstützung des Politologen und Wahlrechtsexperten Daniel Bochsler, Privatdozent an der Universität Zürich sowie Professor der Central European University in Wien sowie der Universität Belgrad, wurde das Wahlrecht des Kantons Basel-Landschaft auf Stärken und Schwächen analysiert sowie verschiedene, von der Geschäftsleitung des Landrats definierte Wahlrechtsmodelle simuliert.
Mit Beschluss vom 15. September 2022 hatte der Landrat die Ergebnisse der Geschäftsleitung des Landrats betreffend Überprüfung und Optimierung des kantonalen Wahlrechts (Vorlage 2019/733) zur Kenntnis genommen. Er beauftragte den Regierungsrat, auf dieser Basis eine Vorlage zur Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte vom 7. September 1981 zur Einführung des kantonalen Doppelproporzes unter Aufhebung der Wahlregionen wie auch der «6-Sitze-Garantie» auszuarbeiten.
Zwingende Volksabstimmung über Wahlreform vorgesehen
Mit der vorliegenden Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte sollen die Bestimmungen insbesondere mit Blick auf die Landratswahlen revidiert werden. Das Proporzwahlverfahren mit den bestehenden Wahlkreisen als Garanten einer starken lokalen Verankerung der Landrätinnen und Landräte wird beibehalten, die bisherigen Wahlregionen werden aufgehoben. Ferner ist vorgesehen, dass die «6-Sitze-Garantie» für die einzelnen Wahlkreise aufgehoben wird. Jeder Wahlkreis soll neu vorab mindestens ein Mandat erhalten; die verbleibenden Mandate werden anschliessend nach dem Nationalratsproporz auf die Wahlkreise verteilt. Mit dieser Anpassung soll die Vertretung der verschiedenen Kantonsteile im Landrat (möglichst ohne regionale Umverteilung) auf eine neue, bessere Rechtsgrundlage gestellt werden.
Als neues Wahlmodell wird der kantonsweite Doppelproporz (doppeltproportionale Divisormethode mit Standardrundung; «doppelter Pukelsheim») vorgeschlagen, welcher erstmals für die Gesamterneuerungswahlen des Landrats im 2027 zur Anwendung kommen soll. Zuvor wird das revidierte Wahlrecht den Stimmberechtigten in einer Volksabstimmung unterbreitet werden.
Im Auftrag der Landeskanzlei erstellte Prof. Dr. Bochsler eine Modellrechnung der vorliegenden Wahlreform auf Basis der Wahlergebnisse der Landratswahlen 2019 und 2023 (Beilage Landratsvorlage: «Wahlrechtsreform Basel-Landschaft: Modellrechnung Doppelproporz, 2019 und 2023»).
Mindestwähleranteil gesamtkantonal sowie pro Wahlkreis vorgesehen
Die Wahlreform sieht weiter vor, dass eine Listengruppe an der Sitzverteilung nur teilnimmt, wenn eine ihrer Listen wenigstens in einem Wahlkreis mindestens fünf Prozent aller Parteistimmen des betreffenden Wahlkreises erhält oder sie eine Wählerzahl erreicht, die gesamtkantonal einem Wähleranteil von mindestens drei Prozent entspricht.
Vernehmlassung bis am 4. März 2024
Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 4. März 2024. Vernehmlassungsunterlagen: www.bl.ch/vernehmlassungen