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Inklusion und Teilhabe in der Kultur
Kultur für alle – wie der Kanton die Inklusion im Kulturbereich vorantreibt
Mit dem neuen Behindertenrechtegesetz, das im Januar 2024 in Kraft trat, sollen Zugangsbarrieren auch im Bereich der Kultur abgebaut und die Teilhabe aller Menschen am kulturellen Leben ermöglicht werden.
Im Rahmen der Umsetzung des neuen Gesetzes haben im Amt für Kultur drei spezialisierte Fachpersonen die Arbeit aufgenommen. Unter der inhaltlichen Leitung von Paola Pitton (Fachverantwortliche Inklusion) engagieren sich Sonja Eisl (Fachverantwortliche Kulturelle Infrastruktur und Teilhabe) und Claudia Puzik (Verantwortliche Kommunikation) in einem Teil ihres Pensums für die neue Aufgabe. Gemeinsam mit Menschen mit Behinderungen wollen sie längerfristig sicherstellen, dass Menschen gleichberechtigt am kulturellen Leben teilnehmen können – sei es als Publikum, als Künstlerinnen und Künstler oder als Mitarbeitende.
Erfolgreiche Inklusionsprojekte in der Region
«Es gibt bereits zahlreiche Projekte im Baselbiet und überregional, die zeigen, wie Inklusion im Kulturbereich umgesetzt werden kann», so Paola Pitton. Zu den inklusiven Projekten gehört etwa das Theater ROXY Birsfelden mit dem Tanzstück «Sulle sponde del lago», das 2022 Menschen mit und ohne Behinderung zusammenbrachte. Weitere Beispiele sind das Römerfest in Augusta Raurica mit einem vierstündigen Programm in Gebärdensprache oder das Kompetenzzentrum Tabula Musica, das barrierefreies Musizieren durch ein inklusives Orchester und spezielle Instrumente ermöglicht.
Neue Formate für mehr Teilhabe
Um den Weg in eine barrierefreie Kulturwelt weiter zu ebnen, entwickelte das Team im Amt für Kultur erste Aktivitäten wie den «Inklusions-Check». Auch Austauschformate wie der «Apéro inklusiv», der «Virtuelle Stammtisch», das «Starterkit» und das Format «Aus der Praxis» wurden etabliert.
Der «Inklusions-Check» wird von Mai bis Dezember 2024 in den Publikumsinstitutionen des Amts für Kultur durchgeführt. Ziel ist es, bauliche und inhaltliche Barrieren zu identifizieren und gezielte Verbesserungen vorzunehmen. Ab 2025 soll der Check auf das professionelle Kulturschaffen und ab 2026 auf die ehrenamtliche Kulturarbeit ausgeweitet werden.
Austausch
Einen weiteren Fokus legt die Arbeitsgruppe auf den Austausch zwischen Kulturinstitutionen und Expertinnen und Experten im Bereich Inklusion. Ein Beispiel für gelungene Inklusion im kulturellen Raum ist der erste «Apéro inklusiv», der am 24. September 2024 im Museum.BL in Liestal stattfand. Rund 60 Personen aus den Bereichen Inklusion, Kultur, Verwaltung, Politik und Soziales kamen zusammen, um über Barrierefreiheit und kulturelle Teilhabe zu sprechen.
Tina Schai, Leiterin Fachverbund Beratung & Entwicklung und Mitglied der erweiterten Geschäftsleitung beim Verein für Sozialpsychiatrie Baselland, verdeutlichte als Gastrednerin die Notwendigkeit, Normvorstellungen zu überdenken und kreative, pragmatische Lösungen für Zugänglichkeit zu finden. Der direkte Austausch zwischen Menschen mit und ohne Behinderungen sei zentral für echte Inklusion. Das Feedback der Gäste zum Format «Apéro inklusiv» zeigte «Inspiration» als häufigsten Begriff.
Mit den neuen Formaten für mehr Inklusion und Teilhabe hat der Kanton Basel-Landschaft konkrete Massnahmen eingeführt, um Barrieren abzubauen und den Zugang zu kulturellen Angeboten für alle zu erleichtern. Kulturinstitutionen erhalten damit mehr Unterstützung und Raum für den Austausch von Best Practices, um Inklusion gezielt zu fördern.
Text: Claudia Puzik, Amt für Kultur, Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion
Weitere Informationen auf der Webseite der Kultur