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Kosten
Prinzip der Kostenverrechnung
Die laufenden Betriebskosten der AIB-Anlagen wie auch die Kapitaldienstkosten (Abschreibung und Verzinsung) der Investitionen für Werterhalt und Ausbau der Anlagen werden den angeschlossenen Gemeinden verrechnet.
Gestützt auf das kantonale Gewässerschutzgesetz und die Gewässerschutzverordnung erfolgt die Verrechnung verursachergerecht nach den in die Kanalisation eingeleiteten Abwassermengen.
Die Abwassermenge setzt sich aus folgenden Abwasserarten zusammen:
- Schmutzwasser (fliesst immer) verbrauchtes und verschmutztes Trink- und Brauchwasser
- Fremdwasser (schwankend) sauberes Wasser aus Dränagen, Brunnen, undichten Kanälen
- Regenwasser (nur bei Regen) Niederschlagsabfluss von Dächern, Strassen, Plätzen
Die Broschüre «AIB-Abwassergebühren» erklärt den Ablauf.
Die Verrechnung erfolgt nach dem Solidaritätsprinzip. Somit zahlen alle angeschlossenen Gemeinden die gleich hohen spezifischen Gebühren pro Abwasserart. Mit dieser Methode wird auf einfache Art und Weise der "Finanzausgleich" zwischen den teuren, kleinen Anlagen und den günstigen, grossen Abwasserreinigungsanlagen sichergestellt.
Abwasserrechnungen
Abwasserrechnung 2023
Abwasserrechnung 2022
Abwasserrechnung 2021
Abwasserrechnung 2020
Abwasserrechnung 2019
Abwasserrechnung 2018
Abwasserrechnung 2017
Datenerhebung
Über eine Internetapplikation werden jährlich die benötigten Daten zur Bestimmung der Schmutzwassermenge und der Regenwassermenge durch die Gemeinde erhoben. Ab 2010 werden so auch weitere Daten zur Wärmegewinnung und zur Abfallerfassung erhoben.
Eingabetool für Gemeinden (nur mit Login)
Link auf www.ab-wasser.bl.ch