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- Energieplanung des Kantons
Energieplanung des Kantons
Der Regierungsrat hat nach § 3 des kantonalen Energiegesetzes für den Kanton eine Energieplanung zu erstellen, diese bei Bedarf anzupassen und dem Landrat periodisch darüber Bericht zu erstatten. Die Energieplanung umfasst insbesondere eine Beurteilung des künftigen Bedarfs und Angebots an Energie im Kanton, eine Strategie zur Energieversorgung und -nutzung mit den dazu notwendigen Massnahmen. Der Regierungsrat überprüft die Energieplanung in der Regel alle vier Jahre. Der erste Energieplanungsbericht nach § 3 wurde im 2022 publiziert. Der nächste Energieplanungsbericht folgt voraussichtlich im 2026.
Energieplanungsbericht 2022
Der Regierungsrat hat am 26.01.2022 den «Energieplanungsbericht 2022» publiziert. Er enthält eine energiepolitische Lagebeurteilung, fünf Schwerpunkte und 19 neue Massnahmen, die aus Sicht des Regierungsrats im Kanton Basel-Landschaft für die Versorgungssicherheit und als Zwischenschritt hin zum Netto-Null-Emissionsziel als vordringlich eingestuft werden. Die Massnahmen lösen Investitionen im Kanton aus und sorgen dafür, dass weniger Mittel für fossile Energien ins Ausland abfliessen und die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern insgesamt abnimmt. Die Vorschläge ergänzen die Aktivitäten von Bund und Gemeinden komplementär.
- Energieplanungsbericht 2022
- Landratsvorlage zum Energieplanungsbericht 2022
- Medienmitteilung vom 26. Januar 2022
- Bericht zur Energieversorgung des Kantons Basel-Landschaft
- Medienmitteilung vom 7. Dezember 2022
Grundlagen