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- Ziele des Gewässerschutzes und der Siedlungsentwässerung
Ziele des Gewässerschutzes und der Siedlungsentwässerung


Für alle ober- und unterirdischen Gewässer, also für Flüsse, Bäche, Seen, Quellen und das Grundwasser gelten übergeordnete Ziele, die rechtlich verankert sind:
- Die Wasserqualität soll einwandfrei sein
- Die Hydrodynamik und die Gewässergestalt (Morphologie = Gewässervernetzung, Struktur von Ufer und Sohle, Gewässerraum) sollen naturnah sein und Selbstreinigungsprozesse und Stoffaustausch erlauben
- Die Lebensgemeinschaften sollen naturnah, standortgerecht und vielfältig sein
Weitere Ziele der Siedlungsentwässerung sind:
- Die Trinkwasserversorgung soll sicher und einwandfrei sein
- Gebäude und Infrastruktureinrichtungen sollen genügend gegen Hochwasser geschützt sein
- Entwässerungsbauwerke sollen wirkungsorientiert und kostengünstig geplant, erstellt und betrieben werden
- Die Lebensqualität und Naherholung sollen durch offene Regenwasserableitungen und Gewässer verbessert werden
Die Erreichung der Ziele setzt eine umfassende und koordinierte Planung voraus. Ebenso sind Bau und Betrieb der Abwasseranlagen zur Sammlung, Ableitung, Behandlung, Einleitung und Versickerung aufeinander abzustimmen. Dazu arbeiten Liegenschaftseigentümer/innen, Gemeinden, Betreiber der Abwasseranlagen und das Amt für Umweltschutz und Energie zusammen.
Planungsinstrumente der Siedlungsentwässerung sind:
Regionale Entwässerungspläne des Kanton (REP)
Genereller Entwässerungsplan des Kläranlagenbetreibers (ARA-GEP)