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Gastgewerbe

Das Gastgewerbe umfasst alle Betriebe, die öffentlich zugänglich sind (z.B. Restaurants, Hotels, Imbisse, Take-Aways und Saisonbetriebe) sowie solche, die nicht öffentlich zugänglich sind (z.B. Vereinswirtschaften, Betriebskantinen, Kirchgemeindewirtschaften und Jugendclubwirtschaften). Die verlängerten Öffnungszeiten im Zusammenhang mit Gastgewerbetrieben gehören ebenfalls in diese Sparte.

Wann braucht es eine Bewilligung?

Öffentlich zugängliche Betriebe (Restaurants, Bistros, Cafés)

Nicht öffentlich zugängliche Betriebe (Vereinswirtschaften, Jugendclubwirtschaften, Kirchgemeindewirtschaften, Betriebskantinen)

Saisonbetriebe

Standortbewilligung

Verlängerte Öffnungszeiten

Gelegenheitswirtschaften