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Standortbewilligung
Neuerteilung einer Standortbewilligung
Für die Einrichtung eines neuen Gastgewerbebetriebs (unabhängig davon, ob er öffentlich oder nicht öffentlich zugänglich ist) muss ein Gesuch beim Bauinspektorat und parallel dazu ein Gesuch auf eine gastgewerbliche Standortbewilligung bei der Sicherheitsdirektion BL, Fachbereich Bewilligungen, eingereicht werden.
Die Bewilligung wird erteilt, wenn aufgrund des Standortes und der Betriebsart keine erheblichen Beeinträchtigungen der Wohnqualität oder Störungen der öffentlichen Ruhe, Ordnung oder Sicherheit zur erwarten sind. Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt.
Änderungen im Betrieb
Alle Änderungen des Betriebs, insbesondere Erweiterungen oder eine Änderung des Betriebscharakters, sind ebenfalls bewilligungspflichtig.
Antragsformular Standortbewilligung
Raucherräume (Fumoirs) - Schutz vor Passivrauchen
In öffentlich zugänglichen Räumen ist das Rauchen verboten. Reine Raucherlokale sind im Kanton Basel-Landschaft nicht gestattet. Es ist jedoch möglich, sogenannte unbediente Raucherräume (Fumoirs) einzurichten, in denen das Rauchen erlaubt ist.
Merkblatt Raucherräume (Fumoirs)
Antragsformular und Beilagen
Zusammen mit dem Antragsformular müssen folgende Beilagen einreicht werden:
- Betriebskonzept
- Situationsplan
- Grundrissplan