Als Taxibetrieb gelten Betriebe, welche Spontanfahrten ohne vorgängige Bestellung durchführen und sich als Taxi bezeichnen wollen. Übrige Personentransporte (Limousinenfahrdienste, Uber usw.) gelten nicht als Taxibetriebe.
Taxibetriebe
Wann ist eine Taxihalterbewilligung nötig?
Eine Taxihalterbewilligung ist erforderlich für alle, die Fahrgäste gegen Bezahlung ohne vorherige Bestellung befördern – zum Beispiel ab Taxistandplätzen oder wenn sie Fahrgäste auf Zuwinken an der Strasse mitnehmen.
Taxibetriebe:
Dürfen Fahrgäste ab Standplätzen oder auf Zuwinken hin mitnehmen.
Dürfen auchFahrten auf Bestellung machen (zum Beispiel Uber).
Müssen als Taxi engeschrieben sein (mit Taxischild) und dürfen auch für Fahrten auf Bestellung (zum Beispiel Uber) angeschrieben bleiben.
Brauchen eine Bewilligung.
Antragsformular und Beilagen
Zusammen mit dem Antragsformular müssen folgende Beilagen eingereicht werden:
Kopie der Identitätskarte oder des Reisepasses
Strafregisterauszug (Original, nicht älter als 3 Monate)
Betreibungsregisterauszug (Original, nicht älter als 3 Monate)