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2. Sprachstanderhebung
Die Koordinationsstelle des Kantons ist für die Durchführung der Sprachstanderhebung verantwortlich. Ab Januar 2025 wird diese jährlich bei allen im Kanton wohnhaften Kindern im Kalenderjahr vor dem Kindergarteneintritt durchgeführt. Die Koordinationsstelle kontaktiert die Erziehungsberechtigten schriftlich. Diese füllen einen Fragebogen über die Deutschkenntnisse ihres Kindes aus und retournieren ihn fristgemäss. Bleibt eine Antwort aus, informiert der Kanton die Gemeinden. Die Aufgabe der Gemeinden ist es dann, die Erziehungsberechtigten zu kontaktieren und Unterstützung beim Ausfüllen des Fragebogens anzubieten. Wenn nach Ablauf der zweiten Frist keine Reaktion der Erziehungsberechtigten erfolgt, gibt es eine schriftliche Ermahnung seitens Kanton.
Die Universität Basel wertet die Daten anonymisiert aus und informiert die Koordinationsstelle des Kantons über die Ergebnisse. Die Koordinationsstelle des Kantons leitet die Ergebnisse an die Gemeinden und an die Erziehungsberechtigten weiter.