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8. Supervisionsangebote
Das Supervisionsangebot dient als Qualitätssicherungs- und Qualitätsentwicklungsmassnahme für Sprachförderangebote. Die Supervision ist für kantonal anerkannte Angebote obligatorisch und für andere Angebote ebenfalls zugänglich, freiwillig und kostenlos. Es handelt sich um eine gezielte Form der Beratung für Sprachpädagoginnen, welche dabei unterstützt werden, die vorhandenen Kompetenzen zu stärken und die Reflexion eigenen Handelns anzuregen. Die Finanzierung des Supervisionsangebots erfolgt zu 100 % über KIP-Gelder.
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