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Versorgungsplanung
Die Versorgungsplanung erstellt aktuelle Analysen zur Versorgungssituation sowie bedarfsorientierte Analysen in den Versorgungsplanungsberichten zur Gemeinsamen Gesundheitsregion (GGR).
Die Versorgungsplanung des Amts für Gesundheit umfasst derzeit sieben Themen:
- Akutstationäre Versorgung (Versorgungsplanungsbericht 2019)
- Psychiatrische Versorgung (Versorgungsplanungsbericht 2022)
- Rehabilitative Versorgung (Versorgungsplanungsbericht 2023)
- Ambulante Versorgungsplanung: Auf Basis von Analysen und Prognosen werden die Grundlagen zur Umsetzung der Höchstzahlenverordnung und Zulassungssteuerung im Kanton gelegt.
- Rettungsversorgung: Auf Basis von Analysen und Prognosen werden die Grundlagen zur Weiterentwicklung des Rettungswesens im Kanton gelegt.
- Sicherung der Versorgungsqualität: Die Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Solothurn und Zug koordinieren die Überwachung der Versorgungsqualität in den Spitälern gemeinsam. Im Auftrag dieser Kantone führt Basel-Stadt das Monitoring aus.
- Koordinierte Versorgung: Neue Versorgungskonzepte und –evaluationen werden begleitet.
Wirkungsanalyse Gemeinsame Gesundheitsregion
Im Auftrag der beiden Gesundheitsdirektoren liegt rund vier Jahre nach Inkraftsetzung erster gleichlautender Spitallisten in der Akutsomatik eine Wirkungsanalyse vor. Konkret wurde dabei die Wirkung der Massnahmen analysiert, welche im Hinblick auf die drei übergeordneten Ziele der optimierten Gesundheitsversorgung der Bevölkerung der beiden Kantone, der deutlichen Dämpfung des Kostenwachstums im Spitalbereich sowie der langfristigen Sicherung der Hochschulmedizin in der Region getroffen wurden. Die Resultate sind dem untenstehenden Bericht zu entnehmen. Die begleitende externe Fachkommission hat zudem eine Stellungnahme zur Wirkungsanalyse verfasst, welche die Ergebnisse einordnet.
Ambulante Versorgungsplanung
Der Kanton ist für die Zulassung aller Leistungserbringer im ambulanten Bereich zuständig. Damit diese zu Lasten der Grundversicherung tätig werden können, müssen sie die Bedingungen im ambulanten Bereich erfüllen. In einigen Fachgebieten wurden Höchstzahlen für Ärztinnen und Ärzte bestimmt. Die Höchstzahlen sind mittels der Verordnung über die Zulassung und Höchstzahlen (VZH) geregelt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Medizinischen Dienste (Höchstzahlenverordnung - Baselland).