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Erholung in Wald und Flur – eine Gratwanderung zwischen beschützen und benutzen

Ein Spaziergang über Land, ein Ausflug in den Wald – sehr viele Leute nutzen das herrliche Wetter in diesen Tagen um den Frühling zu geniessen und Abstand vom Corona-Alltag zu schaffen. Doch diese Freiheit hat dort ihre Grenzen, wo die Natur und fremdes Eigentum gestört und beschädigt werden. Damit die Natur als Freiraum weiterhin genutzt werden kann, sind Zurückhaltung und Rücksicht notwendig.
Ein Spaziergang, eine Joggingrunde, ein Ausritt oder eine Biketour durch Feld und Wald – der Drang nach Freizeit und Erholung in Wald und Flur scheint in diesen Tagen noch intensiver zu sein als sonst im Frühling. Das ist angesichts des herrlichen Wetters und der Einschränkungen durch die Coronakrise verständlich. Und es soll weiterhin und ohne zusätzliche Auflagen möglich sein, sich draussen in der Natur zu bewegen. Voraussetzung dafür ist, dass sich auch die Erholungssuchenden an die Abstands- und 5-Personenregeln halten. Respekt gegenüber wald- und landwirtschaftlichen Kulturen sowie gegenüber der Natur, die gegenwärtig sehr empfindlich sind, gebietet den Verzicht auf das Verlassen der Wege. Nicht zuletzt aufgrund der erheblichen Waldbrandgefahr ist auf das Feuern und Grillieren zu verzichten. Weggeworfene Zigaretten und andere Raucherwaren können rasch zu einem Brand führen. Die anhaltende Trockenheit und die zunehmende Wärme werden diese Gefahr in den kommenden Tagen verschärfen.
Freizeit und Erholung in der Natur sollen in den nächsten Wochen trotzdem möglich sein. Die Fachstellen für Landwirtschaft, Natur, Wald und Wildtiere bitten deshalb die Bevölkerung in Absprache mit den Einwohnergemeinden und den kantonalen Krisenorganisationen bei den Aktivitäten im Freien um das Einhalten folgender Verhaltensregeln:
- Bleiben Sie auf Strassen und Wegen: Bodenbrütende Vögel, andere Wildtiere und junge Pflanzen sind in diesen Wochen ganz besonders empfindlich und brauchen Schutz für ihre Entwicklung. Traktorspuren auf Feldern oder im Wald sind keine Wege, bitte benutzen Sie diese nicht.
- Respekt vor dem Eigentum und der Arbeit der Bauern: Felder, Wiesen, Obstbäume und Plätze auf Bauernhöfen sind keine Pausen-, Picknick oder sonstige Sitzplätze für Erholungssuchende. Gerade die jungen Kulturen sind sehr empfindlich auf Trittschäden. Zudem müssen die Bauern täglich auf ihren Feldern arbeiten, mit Traktoren und anderen Geräten. Daher benötigen sie auch freien Zugang auf ihre Felder und verdienen den Respekt der Erholungssuchenden.
- Verzichten Sie auf Feuer und Picknicks: Einerseits weil es trocken ist und erhebliche Waldbrandgefahr herrscht (Stufe 3 von 5). Andererseits verkürzen Sie Ihren Aufenthalt draussen. Dadurch schaffen Sie Raum für weitere Menschen und deren Wunsch nach Erholung und Abstand vom Alltag. So helfen Sie mit, dass die Menschen nicht an Orte abseits der Wege ausweisen und schützen die Natur.
- Halten Sie Ihren Hund an der Leine: Während der Brut- und Setzzeit (1.4. – 31.7.) gilt im Wald und am Waldrand sowie immer in den Wildruhegebieten die gesetzliche Leinenpflicht, insbesondere zum Schutz der jungen Wildtiere. Rehkitzen, bodenbrütende Vögel, Feldhasen, Dachse, Füchse, Wiesel, Marder und weitere Tierarten profitieren davon, wenn Sie mit dem Hund auf den Wegen bleiben. Zudem fördern Hunde an der Leine das friedliche Mit- und Nebeneinander, da noch mehr Menschen draussen unterwegs sind als sonst.
- Gönnen Sie der Natur Ruhe: mehr Menschen im Wald und im Feld schränken die Bewegungsmöglichkeit der Tiere stark ein und führen zu dauerndem Stress. Da viele Wildtiere besonders in der Dämmerung und nachts aktiv sind, bitte zu diesen Zeiten auf Besuche in der Natur verzichten. Falls es sich nicht vermeiden lässt, bitte keine Stirn- und Taschenlampen benutzen.
- Nehmen Sie Ihre Essensreste und Ihren Abfall mit nach Hause: Sie leisten damit einen Beitrag für eine saubere Natur und den Schutz von Kühen, Pferden, Schafen und Wildtieren. Füttern Sie keinesfalls Tiere, das ist tödlich für die meisten Nutztiere.
- Halten Sie sich auch im Wald und im Offenland an die geltenden Corona-Massnahmen des Bundesamts für Gesundheit: sie gelten auch ausserhalb der Siedlungen, auf Wegen, Bänken, an Aussichtspunkten und auf Waldlichtungen. Dazu zählen auch Feuerstellen, Vita-Parcours und Finnenbahnen, sofern sie nicht sowieso geschlossen sind.
Sie schützen mit dem Befolgen dieser Regeln und Empfehlungen sich, andere Menschen, die Tier- und Pflanzenwelt sowie die land- und forstwirtschaftlichen Kulturen. Bitte helfen Sie mit, dass Feld- und Waldbesuche auch weiterhin für alle möglich sind.
In den kommenden Tagen werden an den Zugängen zu wichtigen Naherholungsgebieten Plakate aufgestellt, die auf die wichtigsten Grundsätze beim Aufenthalt in Wald und Flur hinweisen. Die gemeinsame Aktion von Einwohnergemeinden und kantonalen Fachstellen soll mithelfen, die Gratwanderung zwischen Beschützen und Benutzen, aber auch zwischen dem Bedürfnis nach Bewegung in der Natur und der Aufforderung, zu Hause zu bleiben, zu meistern.