Die Abteilung schafft die Rahmenbedingungen für die Gesundheitsversorgung der älteren Bevölkerung. Sie erstellt fachliche Grundlagen im Altersbereich für die Gemeinden und steht diesen beratend bei. Zum Aufgabenbereich gehört auch die Umsetzung von Bundesvorgaben, wie die Berechnung der Restfinanzierung Pflege ambulant und die Erarbeitung kantonaler Strategien zum Beispiel für Palliative Care oder Demenz. Die Mitarbeitenden arbeiten je nach Aufgabe mit den Gemeinden, den Leistungserbringern und weiteren involvierten Organisationen zusammen.
Darüber hinaus werden Umsetzungsaufgaben zur Pflegeinitiative und Wohnbauförderung (altersgerechte Umbauten von Wohnraum) in der Abteilung Alter bearbeitet.