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Umsetzung des Pflegeartikels
Übersicht zum Stand der Umsetzung des Pflegeartikels im Kanton Basel-Landschaft per Ende 2024

Am Anfang stand die Volksinitiative, die sogenannte «Pflegeinitiative», welche vom Volk im Jahr 2021 angenommen wurde und zu einem neuen Artikel in der Bundesverfassung (Art. 117 b BV) führte. Die daraus folgenden kantonalen Umsetzungsarbeiten beruhen wiederum auf bundesrechtlichen Vorgaben. Der Bund seinerseits entschied damals, den Pflegeartikel in zwei Etappen umzusetzen. Die erste Etappe – die Ausbildungsoffensive – steht im Zentrum nachstehender Ausführungen.
Die Rechtsetzungsarbeiten zur Ausbildungsoffensive wurden mit der rückwirkenden Inkraftsetzung des neuen Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (EG BGFAP) und der dazugehörigen Verordnung (Vo EG BGFAP) per 1. Juli 2024 abgeschlossen.
In der Folge wurde von den beiden Auftraggebern, dem Direktionsvorsteher Thomi Jourdan und dem Departementsvorsteher Lukas Engelberger, das bikantonale Projekt zur Umsetzung der 1. Etappe des Pflegeartikels (Art. 117b BV) – der erwähnten Ausbildungsoffensive - per Ende Jahr beendet. Die weiteren Umsetzungs- und Implementierungsarbeiten gehen ab Januar 2025 in die ordentliche Verwaltungsarbeit der beiden Kantone über. Die Wirkungskontrolle und die Erarbeitung allfälliger Anpassungen der Fördermassnahmen werden in den nächsten 8 Jahren jedoch weiterhin mit den bereits bestehenden und bewährten Austauschgremien durchgeführt.
Ziel sämtlicher erarbeiteter Massnahmen ist die Erhöhung der Anzahl von Ausbildungsabschlüssen der Pflegefachpersonen (HF/FH) und der Fachfrau- respektive Fachmann Gesundheit (FaGe). Dazu soll die Ausbildungsoffensive in drei Handlungsfeldern ihre Wirkung entfalten: die Förderung der praktischen Ausbildung, die Ausbildungsbeiträge an Studierende sowie den Zuschüssen an die Höhere Fachschule für Pflege (BzG).
Die Koordination der Umsetzung der Ausbildungsoffensive wird im Kanton Basel-Landschaft vom Amt für Gesundheit der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion wahrgenommen. Die Anträge um Ausbildungsbeiträge werden extern durch die neu geschaffene Stelle «Ausbildungsbeiträge Pflege beider Basel» im Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt abgewickelt.
Förderung der praktischen Ausbildung in den Ausbildungsbetrieben (FaGe, Pflege HF/FH)
Die Fördermassnahmen fokussieren auf alle Einrichtungen des Gesundheitswesens, die Pflegeleistungen nach der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) erbringen. Im Kanton Basel-Landschaft gibt es aktuell 111 Einrichtungen (Spitäler, APHs und Spitex-Betriebe), die somit neu dazu verpflichtet sind, eine gewisse Anzahl an FaGe und Pflegefachpersonen (FH/HF) auszubilden. Dafür erhalten die Einrichtungen für effektiv erbrachte praktische Ausbildungsleistungen Förderbeiträge von Kanton und Bund.
Die Einrichtungen wurden über ihre Rechte und Pflichten im Rahmen der Umsetzung der Ausbildungsverpflichtung im November an interaktiven Veranstaltungen durch die OdA Gesundheit beider Basel (OdA) gemeinsam mit Kantonsvertretern informiert. Die OdA ist mit der Datenerhebung beauftragt.
Erstmals müssen die Einrichtungen im Januar 2025 aktiv werden und das sogenannte webbasierte APB* -Tool mit Zahlen über ihren Personalbestand und die erbrachten Ausbildungsleistungen beliefern. (siehe auch Rechenbeispiele) Ebenso müssen sie zu Handen des Amts für Gesundheit ein Ausbildungskonzept einreichen. Verfügungen und erste Auszahlungen vom Kanton Basel-Landschaft an die Betriebe erfolgen von Frühling bis Sommer 2025.
Individuelle Unterstützung für Studierende (Ausbildungsbeiträge Pflege)
Die individuelle Unterstützung in Form von Ausbildungsbeiträgen dient der Sicherung des Lebensunterhalts von Studierenden der Pflege an höheren Fachschulen und Fachhochschulen. Es sollen vor allem Quereinsteigende motiviert werden, ein Studium zu beginnen. Die operativen Prozesse sind bei der Stelle «Ausbildungsbeiträge Pflege beider Basel» bereits im Gange. Zwischen 1. Juli und Mitte November 2024 wurden rund 30 Anträge von Studierenden mit Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft bewilligt.
Beiträge an die Höhere Fachschule für Projekte und Massnahmen (Projekte beim BzG)
Die Massnahmen in diesem Handlungsfeld sollen das Bildungszentrum Gesundheit (BzG) in Münchenstein im Bereich des Pflegestudiums mit finanziellen Mitteln stärken. Ziel ist, insbesondere Ausbildungsabbrüche verringern zu können. Dazu wurden bereits 13 Massnahmen respektive Projekte zur Steigerung der Attraktivität der HF und zur Verbesserung der Ausbildungsqualität beim Bund eingereicht.
Wichtig ist zu erwähnen, dass die Umsetzung des Pflegeartikels noch nicht abgeschlossen ist. Das BAG ist zurzeit mit der Vernehmlassungsauswertung der 2. Etappe beschäftigt. Die 2. Etappe fokussiert primär auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Pflegenden. Wie es bezüglich der 2. Etappe weitergeht, bleibt insofern abzuwarten.
Caroline Brugger, Projektleiterin, Amt für Gesundheit BL
Liestal, 27. November 2024

Verfassungsartikel Pflege: Die Ausbildungsoffensive beginnt
Die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt starten gemeinsam die Umsetzung des Pflegeartikels. Die gesetzlichen Grundlagen sind kürzlich in beiden Kantonen in Kraft getreten. Sie schaffen die Basis, damit die Kantone die Förderbeiträge für berechtigte Studierende sowie Beiträge für die Ausbildungsbetriebe im Rahmen der Ausbildungsoffensive ausbezahlen können. Damit werden die Pflege und der Pflegeberuf attraktiver gemacht und nachhaltig gestärkt.
Im November 2021 haben Volk und Stände die Volksinitiative «Für eine starke Pflege» angenommen. Bundesrat und Parlament haben dabei entschieden, den Pflegeartikel in zwei Schritten umzusetzen. Die erste Etappe umfasst eine Ausbildungsoffensive, die zweite die Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Die erste Etappe, die Ausbildungsoffensive, startet nun in den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt. Angesprochen sind insbesondere Personen mit Berufserfahrung im Bereich Pflege/Betreuung, die sich für eine höhere Ausbildung interessieren, Quereinsteigende und Personen mit Betreuungs- und Unterhaltspflicht. Gestärkt werden soll aber auch die Berufsausbildung zur Fachfrau/zum Fachmann Gesundheit (FaGe).
Die Ausbildungsoffensive läuft insgesamt acht Jahre. Finanziert wird sie mit Bundes- und Kantonsgeldern, wobei die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt zusätzlich mit Beiträgen an Betriebe im Bereich der Berufsbildung FaGe einen zentralen Zubringer in die Höhere Fachausbildung stärken.
Start der Ausbildungsbeiträge Pflege
Die individuelle Unterstützung für Studierende in Form von Ausbildungsbeiträgen dient der Sicherung des Lebensunterhalts während einer Ausbildung in den Bereichen Höhere Fachschule oder Fachhochschule Pflege. Für die Vergabe der Ausbildungsbeiträge spielen das Alter und die Berufserfahrung eine Rolle. Zudem werden Studierende mit Betreuungs- und Unterhaltspflicht zusätzlich unterstützt. Dank der Beiträge können auch Personen eine Pflegeausbildung absolvieren, die aufgrund des tiefen Ausbildungslohns eine solche nicht in Erwägung ziehen würden.
In einem nächsten Schritt erfolgt darüber hinaus die Auszahlung von Förderbeiträgen an die praktischen Ausbildungsbetriebe. Beiträge erhalten Spitäler, Pflegeheime und Spitex-Organisationen, sowie weitere Organisationen die Pflegestudierende ausbilden.
Interessierte Pflegestudierende können ab sofort unter www.bs-bl.ch/ausbildungsbeitraege-pflege prüfen, ob sie zum Bezug von Ausbildungsbeiträgen berechtigt sind.
Die Ausbildungsoffensive setzte auf drei Ebenen an:
- Individuelle Unterstützung für Studierende (Ausbildungsbeiträge Pflege)
- Förderung der Praktischen Ausbildung in den Ausbildungsbetrieben (FaGe, Pflege HF/FH)
- Beiträge an die Höhere Fachschule für Projekte und Massnahmen
Siehe auch Faktenblatt Medienrundgang "Ausbildungsoffensive Verfassungsartikel Pflege"
Individuelle Unterstützung für Studierende
Die individuelle Unterstützung in Form von Ausbildungsbeiträgen dient der Sicherung des Lebensunterhalts, damit die Ausbildung in Pflege HF und in Pflege FH absolviert werden kann. Die Berechtigung für Ausbildungsbeiträge Pflege hängt vom Alter, der Berufserfahrung und einer elterlichen Betreuungs- oder Unterhaltspflicht ab. Es sollen Personen unterstützt werden, die aufgrund des tiefen Ausbildungslohns die Ausbildung ansonsten nicht in Erwägung würden. Weiter sollen Personen mit entsprechender Vorbildung (Bereich Pflege/Betreuung), Quereinsteigende oder Personen mit geringem Haushaltseinkommen erreicht werden.
Einen Anspruch auf Ausbildungsbeiträge Pflege der Kantone Basel-Landschaft oder Basel-Stadt hat, wer eine anerkannte Ausbildung absolviert (Studium Pflege FH oder HF) und bei Beginn des Ausbildungsjahres
- in den Kantonen Basel-Stadt oder Basel-Landschaft wohnhaft ist, oder
- im grenznahen Ausland wohnt und ein Praktikum in den Kantonen Basel-Landschaft oder Basel-Stadt absolviert und zu Beginn der Ausbildung mindestens 25 Jahre alt ist oder bereits eine Berufslehre abgeschlossen hat und seither mindestens zwei Jahre finanziell unabhängig war oder
- elterliche Betreuungs- oder Unterhaltspflichten wahrnimmt.
Interessierte finden weitere Informationen in diesem Informationsblatt und können sich beim Amt für Ausbildungsbeiträge Pflege beider Basel melden.
Kontakt
Ausbildungsbeiträge Pflege beider Basel
c/o Amt für Ausbildungsbeiträge
Ines Ruesch Lüthy
T 061 267 07 10
E-Mail: ausbildungsbeitraege_pflege@bs.ch
Förderung der praktischen Ausbildung in den Ausbildungsbetrieben (FaGe, Pflege HF/FH)
Neu werden Einrichtungen im Gesundheitswesen, die eine Ausbildungsverpflichtung haben (Ausbildungsstätten), eine Abgeltung für ihre Leistungen in der praktischen Ausbildung von Pflegefachpersonen HF/FH erhalten. Während sich Spitäler und im Kanton Basel-Landschaft Pflegeheime bereits heute zur Ausbildung einer bestimmten Anzahl Pflegekräfte verpflichten, wird dies neu auch für Pflegeheime in Basel-Stadt und Spitex-Organisationen in beiden Kantonen gelten.
Zusätzlich planen die Kantone, künftig die Lehre zur Fachfrau/Fachmann Gesundheit (FaGe) EFZ ebenfalls mit einem Beitrag zu unterstützen. Die FaGe sind wichtige Zubringer zum Studium Pflege FH/HF. Rund 65% der FaGe absolvieren nach ihrer Lehre ein weiterführendes Studium. Obwohl die FaGe vom Bundesgesetz nicht erfasst sind, ist es aus Sicht der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt sinnvoll, die Einrichtungen in ihrer Ausbildungsarbeit zu unterstützen.
Die Ausbildungsbetriebe erhalten folgende Beiträge zur Förderung der praktischen Ausbildung:
- Maximal 300 Franken pro geleistete Ausbildungswoche Pflege HF/FH
- Maximal 1'800 Franken pro geleistetes Ausbildungsjahr FaGe EFZ
Um kantonale Beiträge für ihre Ausbildungsleistung zu erhalten, nehmen die Ausbildungsstätten folgende Pflichten wahr:
- Jährliche Teilnahme an der Ausbildungspotenzialberechnung (APB), im Auftrag der Kantone durch die OdA Gesundheit beider Basel durchgeführt (siehe Umsetzungskonzept der OdA zur Durchführung der jährlichen Ausbildungspotenzialberechnung APB)
- Erbringen von Ausbildungsleistungen im Bereich FaGe und Tertär (Pflege HF und Pflege FH) gemäss den Ergebnissen der APB
- Jährliches Reporting der Ausbildungsleistung an die Kantone in Form eines Ausbildungskonzepts (Formulare werden den Ausbildungsbetrieben zur Verfügung gestellt)
Ausbildungsbetriebe, deren Ausbildungsleistung (Ist-Wert) weniger als 90 Prozent der zu erbringenden Ausbildungsleistung pro Bereich (Soll-Wert) gemäss der Ausbildungspotenzialberechnung (APB) beträgt, müssen jährlich eine Ausgleichszahlung für die Differenz zwischen der erbrachten und der zu erbringenden Ausbildungsleistung entrichten. Damit die Betriebe Zeit haben, sich auf die neue Systematik einzustellen, werden Ausgleichszahlungen erst ab dem Jahr 2026 gefordert. Siehe dazu die Rechenbeispiele.
Beiträge an die Höhere Fachschule (HF) für Projekte
In diesem Bereich wird es darum gehen, dass die Höhere Fachschule (Ausbildung via BzG https://www.bzgbs.ch/) zusammen mit den Kantonen Projekte erarbeitet, um die Attraktivität der Studiengänge/des Studiengangs zu steigern, die Zahl der Studienabbrüche zu vermindern oder den Austausch zwischen Schulbetrieb und Praxis zu fördern. Die Schulen leisten bereits heute viel Arbeit in diese Richtung. Mit diesen Geldern können jetzt Projekte verwirklicht werden, die bisher am finanziellen Aspekt gescheitert sind.
Für Beiträge an Fachhochschulen (FH) bestehen im Bundesrecht bereits heute Rechtsgrundlagen, weshalb das neue Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege sich nur zu den kantonalen Beiträgen an ihre HF äussert. Auch bei den FH soll es aber Projekte im Rahmen der Umsetzung des Verfassungsartikels Pflege geben.
Gesetzliche Grundlagen
Im Kanton Basel-Landschaft sind das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (EG BGFAP) und die dazugehörige Verordnung rückwirkend per 1. Juli 2024 in Kraft getreten.
2. Etappe Umsetzung Pflegeinitiative
Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen betrifft die zweit Etappe der Umsetzung des Pflegeartikels 117b der Bundesverfassung. Der Bund hat die Vernehmlassung dazu abgeschlossen und wertet diese zur Zeit aus. Weitere Informationen zur Bundesvorlage und zur Stellungnahme der Kantone finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Gesundheit (BAG).
Medienmitteilungen und Arbeiten im Kanton Basel-Landschaft
19. September 2024 Verfassungsartikel Pflege: Die Ausbildungsoffensive beginnt
12. Dezember 2023 Aktueller Stand der Umsetzung
06. September 2023 Aktueller Stand der Umsetzung
04. Juli 2023 Aktueller Stand der Arbeiten und der Arbeitspakete
25. April 2023 Aktueller Stand der Arbeiten und der Arbeitspakete
13. Januar 2023 Umsetzung des Pflegeartikels in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft