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- Drogistin und Drogist
Drogistin und Drogist
Voraussetzungen
- Abschluss als Drogistin und Drogist HF mit Fähigkeitsausweis oder ein anerkannter ausländischer Abschluss.
- Die Antragstellerin oder der Antragsteller muss als vertrauenswürdig eingestuft werden und sowohl physisch als auch psychisch die Gewähr für eine einwandfreie Berufsausübung bieten.
- Ausländische Abschlüsse müssen vom Schweizerischen Roten Kreuz anerkannt werden.
- Die Aufnahme in das Register der Gesundheitsberufe (NAREG) ist ebenfalls erforderlich.
Online-Bewilligung
Im Kanton Basel-Landschaft steht Ihnen die Online-Anwendung SIRONA zur Verfügung. Mit dieser Anwendung können Sie eine Berufsausübungsbewilligung beantragen und Ihre Beschäftigungs- sowie Kontaktdaten online verwalten.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Zugang zum Konto für Berufsausübungsbewilligungen personalisiert ist und daher individuell genutzt werden sollte. Bei der Registrierung wird empfohlen, eine private E-Mail-Adresse zu verwenden.
Gebühren
Die Erstausstellung einer Berufsausübungsbewilligung kostet 400.– Franken.
Besteht bereits eine gültige Berufsausübungsbewilligung eines anderen Kantons, ist die Ausstellung kostenlos.