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- Tabak- und Nikotinprävention
Tabak- und Nikotinprävention
In den westlichen Industriegesellschaften ist der Tabakkonsum eine der Hauptursachen für Krankheit, Invalidität und (frühen) Tod: Die Hälfte der heutigen Raucherinnen und Raucher wird an einer mit dem Rauchen zusammenhängenden Krankheit sterben. Hinzu kommen die Gesundheitsrisiken des Passivrauchens.
- Informationen zu Tabakprodukten / Nikotinprodukten (Sucht Schweiz)
- Tabak und Nikotin (SafeZone)
- Informationen zum Rauchen / Informationen zu Vapen (feel-ok.ch)
- Studien und Hintergründe (AT-Schweiz)
- Weitere Informationen, Links und Broschüren
- Rauchstopp in der Schwangerschaft * (erhältlich in 12 Sprachen)
- Ohne Rauch ins Leben starten * (für Eltern und Betreuungspersonen von Säuglingen)
- Ohne Rauch startet Ihr Kind besser ins Leben * (für Eltern und Betreuungspersonen von Kleinkindern) (erhältlich in 12 Sprachen)
Zweimal jährlich erscheint der Newsletter der Tabakprävention Baselland. Darin finden Sie Informationen zu Projekten sowie Neuigkeiten der Tabak- und Nikotinprävention.

Gesetzlichen Grundlagen
Das Tabakproduktegesetz (TabPG, SR 818.32) und die dazugehörige Tabakprodukteverordnung (TabPV, SR 818.321) sind seit dem 1. Oktober 2024 in Kraft und regelt alle Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (siehe Art. 2-4, Art 2 und 3 TabPV) in der Schweiz.
Das Tabakproduktegesetz untersagt in Art. 23 TabPG die Abgabe von Tabakprodukten und elektronischen Zigaretten an Minderjährige unter 18 Jahren einheitlich in der ganzen Schweiz. Das Abgabeverbot gilt für alle Verkaufskanäle. Anbieterinnen und Anbieter von Tabakprodukten und elektronischen Zigaretten müssen mit geeigneten Massnahmen sicherstellen, dass ihre Produkte nicht von Minderjährigen gekauft werden können.
Das Abgabeverbot an Minderjährige gilt auch beim Online-Verkauf oder via Automaten. Ein Klick «Ich bestätige, dass ich 18 Jahre alt bin» genügt nicht. Die Verifizierung des Käufers muss sicher und korrekt festgestellt werden. Wenn der Online-Verkäufer kein System einrichtet, um sicherzustellen, dass das Verbot des Verkaufs an Minderjährige eingehalten wird, verstösst er gegen seine Pflicht zur Selbstkontrolle und kann dafür bestraft werden. (vgl. (Art. 23 Abs. 1 und 3 TabPG und Art. 25 und 45 Abs. 1 Bst. f TabPG)
Zweifelt das Verkaufspersonal an der Volljährigkeit des Käufers oder der Käuferin, muss es das Alter der betroffenen Person kontrollieren. Das Alter soll mit einem offiziellen Ausweis mit Foto und Geburtsdatum überprüft werden. Dabei kann es sich um einen Pass oder eine Identitätskarte, einen Ausländerausweis oder um den Fahrausweis handeln, nicht aber ein Schülerausweis. Um das Geburtsdatum auf dem Ausweis maschinell zu überprüfen, gibt es beispielsweise die Age Check ID Scan-App. Damit kann der Ausweis gescannt und das Alter der Person direkt abgelesen werden.
Mit dem Tabakproduktegesetz wird für Kantone die Möglichkeit eingeführt, Testkäufe durchzuführen, die in Strafverfahren verwendet werden können. Damit erhalten Testkäufe – sei es für Alkohol oder für Tabakprodukte und elektronische Zigaretten – eine schweizweit gültige rechtliche Grundlage. Die Kantone können selbst Testkäufe durchführen oder Dritte damit beauftragen.
Der Schutz vor Passivrauchen ist sowohl im Kantonalen Gastgewerbegesetz als auch im Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen geregelt.
Im Kanton Basel-Landschaft gilt ein totales Rauchverbot in geschlossenen öffentlichen Räumen inkl. Gastwirtschaftsbetrieben. Fumoirs sind nur erlaubt, wenn diese unbedient und räumlich abgetrennt sind und separat belüftet werden.
Wichtige FAQ zum Bundesgesetz und zu dessen Anwendung finden Sie hier.
Gesetzesverstoss im Bereich Tabak/Nikotin melden
Mit diesem Formular können Sie einen Verstoss gegen das kantonale Alkohol- und Tabakgesetz wie z.B. den Verkauf von Tabak/Nikotin oder Alkohol an Minderjährige, Tabakautomaten ohne Jugendschutzvorrichtungen oder einen Verstoss gegen das Werbeverbot melden sowie Verstösse gegen das Gastgewerbegesetz im Bereich des Schutz vor Passivrauchen.

Hilfe zum Rauch- und Konsumstopp
- Rauchstoppberatungsangebot stopsmoking.ch (Telefon 0848 000 181)
- Rauchstoppkurse der Lungenliga beider Basel
- Nikotinstopp-Party der Lungenliga beider Basel
Rauchfreier Monat
Nutzen Sie Ihre Chance im November, um die Rauchstopp-Challenge zu starten!
Einen Monat lang begleitet Sie das Team des Rauchfreien Monats beim Aufhören mit dem Rauchen und versorgt Sie mit Informationen und Tipps.

stop2drop - gemeinsam gegen Zigaretten-Littering
stop2drop setzt sich gemeinsam mit der Bevölkerung gegen Zigaretten-Littering ein und macht mit Mitmach-Aktionen auf dessen verheerende Umweltschäden aufmerksam – denn es ist höchste Zeit, dass darüber gesprochen und etwas verändert wird!
Weltweit werden jährlich rund 4.5 Billionen Zigarettenstummel achtlos weggeworfen. Die Stummel verursachen gravierende Umweltschäden und haben schwere Konsequenzen für die Gesundheit von Mensch, Tier und Natur.
Fabienne Guggisberg
Tabakprävention, Jugend
Bahnhofstrasse 5
4410 Liestal
Schweiz
Tel.: +41 61 552 56 14
E-Mail: fabienne.guggisberg@bl.ch