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- Tabak- und Nikotinprävention
Tabak- und Nikotinprävention
Tabak und Nikotin ist ein allgegenwärtiges Thema für Jugendliche. Vapes/PuffBars bzw. E-Zigaretten wie auch Snus werden immer beliebter, im Besondern auch bei Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
Zweimal jährlich erscheint der Newsletter der Tabakprävention Baselland. Darin finden Sie Informationen zu Projekten sowie Neuigkeiten der Tabak- und Nikotinprävention.
Informationen zu Tabak und Nikotin
- Informationen für Jugendliche zu Tabak und Vapes
- You are the target - Big Tobacco is watching you. Prove them wrong.
- Informationen zu Tabakprodukten / Nikotinprodukten (Sucht Schweiz)
- Tabak und Nikotin (SafeZone)
- Informations- und Unterrichtsmaterialien zu Tabak und Nikotin
- Weitere Informationen, Links und Broschüren

360° Tabak/Nikotin
Sie haben einzelne Schülerinnen und Schüler, welche bereits mit Tabak/-Nikotinkonsum experimentieren? Ihnen ist das Thema Körper sowie Lungengesundheit wichtig und Sie möchten dazu einen Input haben?
360° ist ein Projekt, welches für die Zielgruppe von Kinder und Jugendlichen im Alter von der 5. Primar bis und mit dem 25. Lebensjahr ausgelegt ist. Der Umfang des Angebots kann an die Anfrage angepasst werden und variiert zwischen einer bis drei Lektionen à jeweils 45 Minuten

Nichtrauchen ist CLEVER
Das Ziel dieses kostenlosen Projekts des Universitätsspitals Basel ist es, im Rahmen einer multimodalen Präventions-Veranstaltung, über das Suchtpotenzial und die Gefahren des Rauchens zu informieren und Jugendlichen die direkten Folgen des Nikotinkonsums vor Augen zu führen. Das Angebot richtet sich an Schulklassen der 2. und 3. Sekundarstufe.

Gesetzlichen Grundlagen
Das Tabakproduktegesetz (TabPG, SR 818.32) und die dazugehörige Tabakprodukteverordnung (TabPV, SR 818.321) sind seit dem 1. Oktober 2024 in Kraft und regelt alle Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (siehe Art. 2-4, Art 2 und 3 TabPV) in der Schweiz.
Das Tabakproduktegesetz untersagt in Art. 23 TabPG die Abgabe von Tabakprodukten und elektronischen Zigaretten an Minderjährige unter 18 Jahren einheitlich in der ganzen Schweiz. Das Abgabeverbot gilt für alle Verkaufskanäle. Anbieterinnen und Anbieter von Tabakprodukten und elektronischen Zigaretten müssen mit geeigneten Massnahmen sicherstellen, dass ihre Produkte nicht von Minderjährigen gekauft werden können.
Das Abgabeverbot an Minderjährige gilt auch beim Online-Verkauf oder via Automaten. Ein Klick «Ich bestätige, dass ich 18 Jahre alt bin» genügt nicht. Die Verifizierung des Käufers muss sicher und korrekt festgestellt werden. Wenn der Online-Verkäufer kein System einrichtet, um sicherzustellen, dass das Verbot des Verkaufs an Minderjährige eingehalten wird, verstösst er gegen seine Pflicht zur Selbstkontrolle und kann dafür bestraft werden. (vgl. (Art. 23 Abs. 1 und 3 TabPG und Art. 25 und 45 Abs. 1 Bst. f TabPG)
Zweifelt das Verkaufspersonal an der Volljährigkeit des Käufers oder der Käuferin, muss es das Alter der betroffenen Person kontrollieren. Das Alter soll mit einem offiziellen Ausweis mit Foto und Geburtsdatum überprüft werden. Dabei kann es sich um einen Pass oder eine Identitätskarte, einen Ausländerausweis oder um den Fahrausweis handeln, nicht aber ein Schülerausweis. Um das Geburtsdatum auf dem Ausweis maschinell zu überprüfen, gibt es beispielsweise die Age Check ID Scan-App. Damit kann der Ausweis gescannt und das Alter der Person direkt abgelesen werden.
Mit dem Tabakproduktegesetz wird für Kantone die Möglichkeit eingeführt, Testkäufe durchzuführen, die in Strafverfahren verwendet werden können. Damit erhalten Testkäufe – sei es für Alkohol oder für Tabakprodukte und elektronische Zigaretten – eine schweizweit gültige rechtliche Grundlage. Die Kantone können selbst Testkäufe durchführen oder Dritte damit beauftragen.
Der Schutz vor Passivrauchen ist sowohl im Kantonalen Gastgewerbegesetz als auch im Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen geregelt.
Im Kanton Basel-Landschaft gilt ein totales Rauchverbot in geschlossenen öffentlichen Räumen inkl. Gastwirtschaftsbetrieben. Fumoirs sind nur erlaubt, wenn diese unbedient und räumlich abgetrennt sind und separat belüftet werden.
Wichtige FAQ zum Bundesgesetz und zu dessen Anwendung finden Sie hier.
Gesetzesverstoss im Bereich Tabak/Nikotin melden
Mit diesem Formular können Sie einen Verstoss gegen das kantonale Alkohol- und Tabakgesetz wie z.B. den Verkauf von Tabak/Nikotin oder Alkohol an Minderjährige, Tabakautomaten ohne Jugendschutzvorrichtungen oder einen Verstoss gegen das Werbeverbot melden sowie Verstösse gegen das Gastgewerbegesetz im Bereich des Schutz vor Passivrauchen.

In den Informations- und Unterrichtsmaterialien zu Tabak und Nikotin finden Sie als Lehrperson, Erziehungsberechtigte, Jugendsozialarbeitende oder als Jugendliche selbst informative Materialien, welches darauf ausgerichtet ist, tiefe Einblicke zu gewähren und die Grundlagen für verantwortungsbewusste Entscheidungen zu vermitteln.

Informationen zum Rauch- und Konsumstopp
- Rauchstoppberatungsangebot stopsmoking.ch (Telefon 0848 000 181)
- Rauchstoppkurse der Lungenliga beider Basel
- Nikotinstopp-Party der Lungenliga beider Basel
Rauchfreier Monat
Nutzen Sie Ihre Chance im November, um die Rauchstopp-Challenge zu starten!
Einen Monat lang begleitet Sie das Team des Rauchfreien Monats beim Aufhören mit dem Rauchen und versorgt Sie mit Informationen und Tipps.

Nikotinkoffer
In einer Ära, in der neue Produkte der Tabak- und Nikotinindustrie den Markt fluten, ist es wichtiger denn je, Schritt zu halten und sich mit den neusten Produkten vertraut zu machen. Der interaktive Workshop Nikotinkoffer der Lungenliga beider Basel ist ein umfassendes Präventionsinstrument, das über die neusten Nikotin- und Tabakprodukte aufklärt, informiert und sensibilisiert.

stop2drop - gemeinsam gegen Zigaretten-Littering
stop2drop setzt sich gemeinsam mit der Bevölkerung gegen Zigaretten-Littering ein und macht mit Mitmach-Aktionen auf dessen verheerende Umweltschäden aufmerksam – denn es ist höchste Zeit, dass darüber gesprochen und etwas verändert wird!
Weltweit werden jährlich rund 4.5 Billionen Zigarettenstummel achtlos weggeworfen. Die Stummel verursachen gravierende Umweltschäden und haben schwere Konsequenzen für die Gesundheit von Mensch, Tier und Natur.

Videounterstützte Tabakprävention
Die Videounterstützte Tabakprävention ist konzipiert für Jugendliche im Alter zwischen 12 und 16 Jahren, welche eine Klasse der Oberstufe (7.-9. Kl.) besuchen. Den Jugendlichen wird einerseits Wissen zum Thema Tabak vermittelt und andererseits werden sie mittels Einsatz der Videokamera zur Selbstreflexion bezüglich Rauchen angeregt.
Fabienne Guggisberg
Tabakprävention, Gesundheitsförderung in der Jugend
Bahnhofstrasse 5
4410 Liestal
Schweiz
Tel.: +41 61 552 56 14
E-Mail: fabienne.guggisberg@bl.ch