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Kinder- und Jugendzahnpflege
Die Kinder- und Jugendzahnpflege bietet zusammen mit den Zahnärztinnen und Zahnärzten, den Gemeinden und dem Kanton folgende Dienstleistungen:
- Regelmässige Kontrolle der Zähne bis zum 18ten Geburtstag
- Vorbeugende Massnahmen gegen Karies und Zahnfleischerkrankungen
- Behandlung von Karies und Zahnfehlstellungen bei freier Zahnarztwahl
- Reduzierter Tarif für alle Behandlungen
- Sozialbeitrag gemäss den gesetzlichen Bestimmungen
Zu den Aufgaben aus dem Kinder- und Jugendzahnpflege-Gesetz gehören:
- Aufsicht über die Kinder- und Jugendzahnpflege von Gemeinden und Schulheimen
- Bewilligung von Beiträgen an die kieferorthopädischen Zahnbehandlungen, abhängig vom Schweregrad der Zahnfehlstellung und von der finanziellen Situation der Familie.
- Bewilligung von Behandlungen durch ausserkantonale Zahnärztinnen und Zahnärzten
Der Beitritt in die Kinder- und Jugendzahnpflege ist freiwillig, eine Anmeldung ist jedoch erforderlich.
Für Patient:Innen:
Rechte und Pflichten in der Kinder- und Jugendzahnpflege
Für Zahnärzt:Innen:
Behandlungsrichtlinien KJZ (verbindlich!)
Kinder- und Jugendzahnpflegetarif 2024 (cave nur gültig bis 31.12.2024)
Kinder- und Jugendzahnpflegetarif 2025 (gültig ab 01.01.2025)
Weitere Formulare
Subventionsantrag für Spezialbehandlung
Subventionsantrag für Narkosebehandlung bei über 6-jährigen
Ausserkantonale Behandlung Kinder- und Jugendzahnpflege
Formular